Welche Folgen haben Vorabentscheidungen in zeitlicher Hinsicht: Gelten Richtersprüche ab dem Zeitpunkt der Urteilsverkündung oder wirken sie auf den Moment des Inkrafttretens der vom EuGH analysierten Norm zurück? Die Dissertation erörtert diese Fragestellung. Nach einer normtheoretischen Einordnung des Themas anhand zweier nationaler Rechtsordnungen widmet sich die Arbeit der über den Einzelfall hinausgehenden Wirkung von Vorabentscheidungen. In ihrem Herzstück analysiert und bewertet sie sodann die temporale Wirkung von Urteilen nach Art. 267 AEUV: Sie zeichnet anhand der Rechtsprechung das vom EuGH aufgestellte Regel-Ausnahme-System für Auslegungs- und Ungültigkeitsentscheidungen nach. Sie erarbeitet die Voraussetzungen, unter denen der EuGH bereit ist, von einer Rückwirkung seiner Entscheidungen abzusehen und kritisiert diese. Das Werk schließt mit einer Diskussion der möglichen Fortentwicklung der Rechtsprechung unter Einbeziehung von Vorschlägen aus der Literatur hierzu.