Aus dem Inhalt
Der Urteilstenor stellt nicht nur die Essenz der getroffenen Fallentscheidung dar, sondern muss zudem praktisch verwertbar sein. Das Buch zeigt Ihnen in 174 praxisbezogenen Fällen, wie Sie den Tenor richtig formulieren. Neben den Standardfällen werden u. a. folgende Sonderkonstellationen behandelt:
Teilklagerücknahme Haupt- und Hilfsantrag, Hilfsvorbringen, Hilfsaufrechnung Rücktritt statt Nacherfüllung Zug-um-Zug-Verurteilungen Klage und Widerklage Beteiligung von Streitgenossen Versäumnisteil- und Schlussurteil Erledigung des Rechtsstreits vor und nach Rechtshängigkeit (Teil-)Erledigung nach der Säumnisentscheidung Klage auf Leistung, Fristsetzung und Schadensersatz Klageerweiterung und -erledigung in der Berufungsinstanz Kostenentscheidung zur Anschlussberufung (§ 522 Abs. 2 ZPO). Der Autor
Dr. Markus van den Hövel ist Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum und Richter am Dienstgerichtshof NRW. Als langjähriger Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare ist er intensiv mit den examensrelevanten Problemen der juristischen Ausbildung befasst.
Der Urteilstenor stellt nicht nur die Essenz der getroffenen Fallentscheidung dar, sondern muss zudem praktisch verwertbar sein. Das Buch zeigt Ihnen in 174 praxisbezogenen Fällen, wie Sie den Tenor richtig formulieren. Neben den Standardfällen werden u. a. folgende Sonderkonstellationen behandelt:
Teilklagerücknahme Haupt- und Hilfsantrag, Hilfsvorbringen, Hilfsaufrechnung Rücktritt statt Nacherfüllung Zug-um-Zug-Verurteilungen Klage und Widerklage Beteiligung von Streitgenossen Versäumnisteil- und Schlussurteil Erledigung des Rechtsstreits vor und nach Rechtshängigkeit (Teil-)Erledigung nach der Säumnisentscheidung Klage auf Leistung, Fristsetzung und Schadensersatz Klageerweiterung und -erledigung in der Berufungsinstanz Kostenentscheidung zur Anschlussberufung (§ 522 Abs. 2 ZPO). Der Autor
Dr. Markus van den Hövel ist Vorsitzender Richter am Landgericht Bochum und Richter am Dienstgerichtshof NRW. Als langjähriger Ausbildungsleiter für Rechtsreferendare ist er intensiv mit den examensrelevanten Problemen der juristischen Ausbildung befasst.