In den letzten Jahren wurde bei bilateralen Rechtsgeschäften mit dinglichen Garantien die treuhänderische Veräußerung als primäre Klausel verwendet, wobei sie häufig durch einen Vertragsbruch des Schuldners vollzogen wurde. Die vertragliche Ausgewogenheit wird jedoch stark in Frage gestellt, denn inwieweit sollte die Theorie der wesentlichen Erfüllung angewandt werden? Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für ihre Anwendbarkeit? Hat die brasilianische Mehrheitsrechtsprechung sie angemessen angewandt?