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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Grundlegende Fragen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit wird die gesetzliche Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung erläutern. Im Anschluss soll anhand von Belastungsvergleichen beurteilt werden, inwieweit der Gesetzgeber mit dieser Norm die proklamierten Ziele der Belastungsneutralität und der Eigenkapitalstärkung bei Personenunternehmen erreicht.Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Leipzig (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Grundlegende Fragen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit wird die gesetzliche Ausgestaltung der Thesaurierungsbegünstigung erläutern. Im Anschluss soll anhand von Belastungsvergleichen beurteilt werden, inwieweit der Gesetzgeber mit dieser Norm die proklamierten Ziele der Belastungsneutralität und der Eigenkapitalstärkung bei Personenunternehmen erreicht.Die neuere Steuergeschichte ist geprägt von den Einflüssen der Globalisierung und immer ausgeprägterer wirtschaftlicher Mobilität. Infolgedessen wächst das Buhlen der Staaten um Steuersubstrat. Neben der weitgehenden Kooperation beim Abbau von Regulierungen, dem Abschluss zwischenstaatlicher Verträge sowie einer Ausweitung internationaler Arbeitsteilung konkurrieren die verschiedenen Gesetzgeber zunehmend in der Ausarbeitung des unternehmerfreundlichsten Steuersystems. Das zugrundeliegende Steuersystem ist schon längst ein bedeutender Standortfaktor für unternehmerische Aktivität jeder Art. Vor diesem Hintergrund sah sich auch der deutsche Gesetzgeber zu einer Angleichung der Unternehmensbesteuerung verpflichtet. Eben diese Absicht zur Änderung des deutschen Unternehmensteuerrechtes wurde bereits im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD festgeschrieben. Die Ausgestaltung fand sich im darauffolgenden Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wieder.
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