Mit dem Zusammenbruch des sozialistischen Systems in Polen setzte ein Transformationsprozess des polnischen Arbeitsrechts ein. In den vergangenen 15 Jahren wurden die erforderlichen Strukturen für ein demokratisches, rechtsstaatliches und gemeinschaftsrechtskonformes Arbeitsrecht geschaffen. Trotz in den letzten Jahren durchgeführter Maßnahmen zur Flexibilisierung der Arbeitsbedingungen konnte aber das größte arbeitspolitische Problem, die hohe Arbeitslosigkeit, nicht wirkungsvoll gelöst werden. Die Autorin untersucht die Transformationsschritte sowie den Einfluss, den die Gewerkschaften auf diesen Prozess auf nationaler und gemeinschaftsrechtlicher Ebene genommen haben. Die Einwirkungsmöglichkeiten der Gewerkschaften auf die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer stellen sich trotz rechtlich weitgehender Befugnisse faktisch sowohl überbetrieblich als auch auf Betriebsebene begrenzt dar. Obwohl die Gewerkschaften die einzige bedeutende Form der Arbeitnehmervertretung in Polensind, ist davon auszugehen, dass mit der weiteren Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in das polnische Arbeitsrecht alternative Vertretungsformen an Bedeutung gewinnen werden.