Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Lehrstuhl für Wirtschaftsprivatrecht), Veranstaltung: Hauptseminar Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Hauptgrund für die Entscheidung zugunsten einer GmbH ist oft die beschränkte Haftung der Gesellschafter sowie ein relativ niedriges Stammkapital. Mit diesem Vorteil geht jedoch die Tatsache der schwierigen Fremdkapitalbeschaffung einher. Aufgrund dessen kommt der Unternehmensfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen hohe praktische Bedeutung zu. Der Vorteil der Gesellschafterfinanzierung ist trivial. Das gewährte Darlehen kommt anders als gewährtes Eigenkapital nicht dem Haftkapital zu gute und kann somit wieder abgezogen werden. Ein weiterer Aspekt der für eine Innenfinanzierung durch Gesellschafterdarlehen spricht ist, dass sich nichts im Verhältnis der Gesellschafter untereinander ändert. Zudem verfügt der Gesellschafter als Insider Kenntnisse über die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und kann somit gut abschätzen, ob und unter welchen Bedingungen er seiner Gesellschaft ein Darlehen gibt. Die folgende Arbeit befasst sich mit der Thematik, inwieweit die gesellschaftliche Treuepflicht eine Rückforderungssperre hinsichtlich des Gesellschafterdarlehens begründen kann. Die Kernfrage dieser Arbeit befasst sich damit, ob der Gesellschafter sein gewährtes Darlehen jederzeit zurückfordern kann. Problematisch könnte dabei sein, dass durch die Rückforderung die Gesellschaft in eine wirtschaftliche Krisensituation gerät oder diese sich zuspitzt. Eine Rückzahlung und der dadurch einhergehende Liquiditätsverlust könnten Auswirkungen auf die zukünftige Entwicklung der Gesellschaft haben und deswegen unter Berücksichtigung der Gesellschaftsinteressen unterbleiben. Ziel dieser Arbeit ist den Anwendungsbereich der Treuepflicht bei der Rückforderung von Gesellschafterdarlehen zu definieren. Dabei wird zunächst anhand des Krisenbegriffs der Zeitpunkt, ab dem eine Rückforderung nicht mehr geltend gemacht werden kann, bestimmt. Darüber hinaus stellt sich insbesondere die Frage, welche Intensität der Treuepflicht angewendet werden sollte. Unter diesem Gesichtspunkt ist zu erörtern unter welchen Umständen der Gesellschafter tatsächlich gezwungen sein könnte auf seinen Rückforderungsanspruch zeitweise zu verzichten. Da die Intensität der Treuepflicht bei der Rückforderung von Gesellschafterdarlehen stets eine Interessenabwägung voraussetzt und deshalb von Fall zu Fall variieren kann, werden Kriterien herausgearbeitet, die zeigen unter welchen Voraussetzungen die Treuepflicht eine Rückforderungssperre begründen kann.
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