Der Bundesgerichtshof hat zwar mit den Urteilen "Linotype" und "Girmes" die Aktionärstreuepflicht anerkannt, ihre dogmatischen Grundlagen sind jedoch noch längst nicht gesichert. Der erste Teil der Arbeit ist daher der Untersuchung der dogmatischen Grundfragen dieses Rechtsinstituts gewidmet. Es wird insbesondere versucht, die inhaltlichen Konturen der Treuepflicht so herauszuarbeiten, daß sie als handhabbares Instrument in der Aktienrechtspraxis eingesetzt werden kann. Im zweiten Teil werden drei Ausschnitte aus dem Treuepflichtbereich erörtert, in 8 Verhaltenspflichten am Markt der Aktien, in 9 die treuwidrige Stimmabgabe und in 10 rechtsmißbräuchliche Anfechtungsklagen. - Der Verfasser plädiert für ein Drei-Stufen-Modell der Treuepflicht, bestehend aus dem Tatbestands-, Rechtswidrigkeits- und Schuldelement. So sind Verstöße gegen die Treubindung nicht per se als rechtswidrig anzusehen. Das Rechtswidrigkeitsurteil setzt vielmehr stets eine umfassende Güter- und Interessenabwägung im Einzelfall voraus. Insbesondere Schadenersatzansprüche kommen nur bei schuldhaftem Verhalten in Betracht.