Wenige Organisationen waren und sind für den gesellschafts- und konzernrechtlich Interessierten so faszinierend wie die Treuhandanstalt. Denn mit ihr ist das deutsche Gesellschafts- und Konzernrecht einer einzigartigen Funktionsprüfung unterzogen worden. Dabei hat die umfassende Indienstnahme der gesellschaftsrechtlichen Regelwerke für die Restrukturierung der vormaligen DDR-Rechtsordnung sowohl das grundlegende Verständnis gesellschaftsrechtlicher Phänomene vertieft als auch tradierte Fragestellungen im Gesellschafts- und Konzernrecht mit neuen Impulsen versehen, und zwar insbesondere solche Problemfelder, die sich - wie die Treuhandanstalt selbst - im Grenzbereich zwischen öffentlichem Recht einer- und privatem Gesellschafts- und Konzernrecht andererseits finden. Hier treten methodische Defizite gängiger Lösungsansätze zu Tage, die die Arbeit aufzulösen bemüht ist, um anschließend die Treuhand selbst in das System des deutschen Gesellschafts- und Konzernrechts einzugliedern.