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Die Arbeit zeigt auf, dass und inwiefern das Vertragsmodell des deutschen Investmentrechts dem anglo-amerikanischen Trust nachempfunden ist und macht diese Erkenntnisse für die Lösung von Streitfragen im nationalen Recht nutzbar. Zunächst erläutert der Autor den historischen Ursprung und die Funktionsweise des Trusts. Sodann widmet er sich der geschichtlichen Entwicklung und gegenwärtigen Ausgestaltung des deutschen Investmentrechts, insbesondere des neu eingeführten Kapitalanlagegesetzbuchs. Die Untersuchungen münden in den Zwischenbefund, dass der deutsche Gesetzgeber durch die geschickte…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit zeigt auf, dass und inwiefern das Vertragsmodell des deutschen Investmentrechts dem anglo-amerikanischen Trust nachempfunden ist und macht diese Erkenntnisse für die Lösung von Streitfragen im nationalen Recht nutzbar. Zunächst erläutert der Autor den historischen Ursprung und die Funktionsweise des Trusts. Sodann widmet er sich der geschichtlichen Entwicklung und gegenwärtigen Ausgestaltung des deutschen Investmentrechts, insbesondere des neu eingeführten Kapitalanlagegesetzbuchs. Die Untersuchungen münden in den Zwischenbefund, dass der deutsche Gesetzgeber durch die geschickte Kombination bestehender Rechtsinstitute ein dem Trust ähnliches Modell im deutschen Investmentrecht kodifizierte. Auf dieser Grundlage beleuchtet der Verfasser anschließend zahlreiche der Rechtsprobleme, die Anleger, Verwahrstelle, Kapitalverwaltungsgesellschaft und Sondervermögen betreffen und führt diese mittels strukturellen Vergleichs zum Trust systemkonformen Lösungen zu.
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Autorenporträt
Jan-Michael Klett studierte Rechtswissenschaft in Freiburg im Breisgau mit Schwerpunkt im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht. Im Jahr 2012 legte er seine Erste Juristische Prüfung ab. Im Anschluss daran war er als wiss. Mitarbeiter am Institut für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Universität Freiburg sowie am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht der Universität Heidelberg beschäftigt. 2014 LL.M. an der Harvard Law School; 2015 folgte die Promotion und Vereidigung zum Attorney-at Law (New York). Seit März 2015 arbeitet Jan-Michael Klett als Referendar am OLG Frankfurt am Main sowie als wiss. Mitarbeiter einer US-amerikanischen Wirtschaftssozietät.