Stefan Kolb beleuchtet das Zusammenspiel der Übergangsregelung (Art. 3 Abs. 5) und des Spezialitätsgrundsatzes (Art. 3 Abs. 4) der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (RL 2005/29/EG). Hierbei werden auch die Auswirkungen der Richtlinienbestimmungen auf die Auslegung von Paragraph 4 Nr. 11 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) am Beispiel der Regelungen der Preisangabenverordnung (PAngV) analysiert. Damit liefert der Autor zugleich einen Beitrag zu den Möglichkeiten und Grenzen einer richtlinienkonformen Auslegung des Rechtsbruchtatbestandes im Hinblick auf die Verletzung gesetzlicher Informationspflichten.