Die Übernahme von Gütern im Seerecht

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Die Übernahme der Güter durch den Seefrachtführer ist sowohl ein materieller als auch ein rechtlicher Begriff und stellt den Übergang der Vertragsbeziehung von einem Land- zu einem Seerechtssystem dar. Der materielle Begriff drückt sich in der Umsetzung einer Reihe konkreter Verfahren aus, die der Verfrachter mit Unterstützung der Hilfskräfte des Seetransports zur genaueren Überprüfung der Ladung anwendet, um seine Haftung gegenüber eventuellen künftigen Ansprüchen der an der Ladung Berechtigten besser abzusichern. Der Indikator "Schiffsumlaufzeit" ist ein zwingender Begriff, der s...