"Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis 2000 der Heinz Ansmann-Stiftung ausgezeichnet"
Der Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft kann Interessen verfolgen, die dem Ziel der Maximierung des Beteiligungswerts der Gesellschaft entgegen stehen. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Minderheitsaktionäre vor den Interessen des Mehrheitsaktionärs geschützt werden können. Zu diesem Zweck wird eingangs untersucht, welchen Ansprüchen der Minderheitenschutz aus gesamtwirtschaftlicher Sicht genügen muß. An diesen Maßstäben wird der nach deutschem Recht gültige Schutz für Minderheitsaktionäre abhängiger Aktiengesellschaften ( 291-318 AktG) gemessen. Es wird gezeigt, daß das deutsche Recht keinen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht geeigneten Schutzumfang bieten kann. Die Arbeit beschäftigt sich deshalb mit der Frage, ob eine Übernahmeregelung die gesamtwirtschaftlichen Ansprüche erfüllt, die an ein Schutzsystem für Minderheitsaktionäre zu stellen sind und wie eine Übernahmeregelung gestaltet werden muß, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.
Der Mehrheitsaktionär einer Aktiengesellschaft kann Interessen verfolgen, die dem Ziel der Maximierung des Beteiligungswerts der Gesellschaft entgegen stehen. Diese Arbeit setzt sich mit der Frage auseinander, wie die Minderheitsaktionäre vor den Interessen des Mehrheitsaktionärs geschützt werden können. Zu diesem Zweck wird eingangs untersucht, welchen Ansprüchen der Minderheitenschutz aus gesamtwirtschaftlicher Sicht genügen muß. An diesen Maßstäben wird der nach deutschem Recht gültige Schutz für Minderheitsaktionäre abhängiger Aktiengesellschaften ( 291-318 AktG) gemessen. Es wird gezeigt, daß das deutsche Recht keinen aus gesamtwirtschaftlicher Sicht geeigneten Schutzumfang bieten kann. Die Arbeit beschäftigt sich deshalb mit der Frage, ob eine Übernahmeregelung die gesamtwirtschaftlichen Ansprüche erfüllt, die an ein Schutzsystem für Minderheitsaktionäre zu stellen sind und wie eine Übernahmeregelung gestaltet werden muß, um diesen Ansprüchen gerecht zu werden.