Die übertragende Auflösung, also die Liquidation einer Gesellschaft unter Veräußerung ihres ganzen Vermögens an den Mehrheitsgesellschafter, ist von erheblicher praktischer Bedeutung. Insbesondere bei der GmbH und der KG ist die übertragende Auflösung nach den gesetzlichen Regelungen das einzige gesellschaftsrechtliche Verfahren, mit dem der Mehrheitsgesellschafter ohne Zustimmung der Minderheitsgesellschafter und ohne Vorliegen eines wichtigen Grunds das Ziel erreichen kann, das Unternehmen der Gesellschaft allein fortzuführen. Der Autor untersucht, ob und unter welchen Voraussetzungen die übertragende Auflösung der AG, der GmbH und der KG zulässig ist. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der GmbH und der KG, für welche die übertragende Auflösung bisher kaum vertiefend behandelt wurde.