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Über Jahrhunderte versuchten die Ukrainer ihren Weg als eigenständige Nation zu bestreiten. Sie lernten, ihre Bedürfnisse zurückzustellen und sich verschiedenen Machthabern, ob im 18. Jahrhundert dem Zarenreich und der Habsburger Monarchie oder im 19. Jahrhundert Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Sowjetrussland unterzuordnen. Lediglich im Jahr 1918 gelang es der Ukraine, zeitweilig ein eigenes Staatswesen zu etablieren. Unter Stalin herrschte in der Ukraine als Teil der Sowjetunion eine Zeit des Terrors. Millionen Menschen fielen der Hungersnot sowie den »großen Säuberungen« zum Opfer.…mehr

Produktbeschreibung
Über Jahrhunderte versuchten die Ukrainer ihren Weg als eigenständige Nation zu bestreiten. Sie lernten, ihre Bedürfnisse zurückzustellen und sich verschiedenen Machthabern, ob im 18. Jahrhundert dem Zarenreich und der Habsburger Monarchie oder im 19. Jahrhundert Polen, Rumänien, der Tschechoslowakei und Sowjetrussland unterzuordnen. Lediglich im Jahr 1918 gelang es der Ukraine, zeitweilig ein eigenes Staatswesen zu etablieren. Unter Stalin herrschte in der Ukraine als Teil der Sowjetunion eine Zeit des Terrors. Millionen Menschen fielen der Hungersnot sowie den »großen Säuberungen« zum Opfer. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg besserte sich die Lage der Ukrainer nicht. Letztendlich war es den Ukrainern am 24. August 1991 vergönnt die Unabhängigkeit der Ukraine zu verkünden. Mit der Orangenen Revolution 2004 und der Majdan-Revolution 2013 zeigten die Ukrainer, dass nicht mehr die postsowjetischen Eliten, sondern die Bürger selbst den Wandel bringen sollten. Das Land durfte sich abernicht in Ruhe entwickeln, da russische Streitkräfte die Krim annektierten und in der Ostukraine für Unruhen sorgten.
Autorenporträt
Studium der Rechtswissenschaften und politischen Wissenschaften in Regensburg und Würzburg. Ab 1990 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und internationales Wirtschaftsrecht an der Georg-August-Universität zu Göttingen und ab 1994 Dekan. Von 1995 bis 2016 Professor für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht an der Philipps-Universität Marburg, Dekan 2006 bis 2012. 1996 bis 2004 Richter am Hessischen Verwaltungsgerichtshof. Gastprofessor an vielen ausländischen Universitäten. Forschungsschwerpunkte: Völkerrecht, Europarecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht. Homepage: www.voelkerrecht.com Studium der Geschichte Ost- und Südosteuropas, der Politischen Wissenschaften und der Zeitungswissenschaften in Bonn und München. Ab 1984 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Osteuropa-Institut München, ab 1987 bis heute beim Göttinger Arbeitskreis e. V., 1990-2001 Geschäftsführender Leiter des Instituts für Deutschland- und Osteuropaforschung des Göttinger Arbeitskreises e. V., 2002-2010 Stellvertretender Direktor, 2011-2016 Wissenschaftlicher Mitarbeiter des Instituts für Kultur und Geschichte der Deutschen in Nordost-Europa an der Universität Hamburg. Vorsitzender der Wissenschaftlichen Kommission für die Deutschen in Russland und in der GUS e. V. Mitglied mehrerer internationaler wissenschaftlicher Gesellschaften. Forschungsschwerpunkte: Geschichte des Russischen Reiches und deren Nachfolgestaaten, Geschichte, Kultur und Gegenwart der Russlanddeutschen.
Rezensionen
»Der Band ist absolut lesenswert und eröffnet dem interessierten Leser manche Information und Perspektive, die er in den Tagesmedien kaum finden wird.« Peter Dreist, in: Neue Zeitschrift für Wehrrecht, Heft 3 / 2022