Diplomarbeit aus dem Jahr 1999 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover (Unbekannt), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Umsatzsteuer erbrachte in den vergangenen Jahren jeweils etwa 30 % des Gesamtsteueraufkommens. Für das Jahr 1999 wird das Aufkommen auf 265,9 Milliarden DM geschätzt. Sie soll als allgemeine Verbrauchsteuer den Endverbrauch indirekt belasten. Steuerdestinatar ist der Konsument, doch wird sich im Wirtschaftsleben eine Aufteilung der Steuerlast nach dem Verhältnis der Angebotselastizität zur Nachfrageelastizität ergeben. Die Normalsteuersätze schwanken innerhalb der Europäischen Union zwischen 15% in Luxemburg und 25% in Schweden und Dänemark. Sollte es im Laufe der Zeit zur Harmonisierung der Steuersätze kommen, so wird das Angleichungsniveau vermutlich oberhalb des heutigen deutschen Normalsatzes von 16% liegen, so daß der Umsatzsteuer in Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen könnte.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag am 9.11.1998 den Gesetzentwurf für das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eingebracht. Dieser sah in seinen Artikeln 8 und 9 bedeutende Änderungen im Umsatzsteuergesetz vor, welche nach Artikel 19 Abs. 1 zum 1.1.1999 in Kraft treten sollten. In der Öffentlichkeit wurden hauptsächlich Streitfragen aus dem Bereich der Ertragsbesteuerung wahrgenommen. Durch umfangreiche Kritik aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Änderungspläne zum Jahresanfang 1999 in einigen problematischen Passagen abgeändert. Bemerkenswert ist dabei, daß der Gesetzesentwurf, welcher am 7./8.12.1998 und 19.1.1999 durch Anhörungen des Finanzausschusses beraten wurde, in wesentlichen Bereichen des Umsatzsteuerrechts nicht mehr mit dem am 1.3.1999 vor dem Finanzausschuß beratenen Gesetzesentwurf übereinstimmt. Am 4.3.1999 wurde das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.3.1999 trat das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Wirkung vom 1.4.1999 in Kraft. Die Umsatzsteuerreform ist in den Artikeln 8 und 9 Teil dieses Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 geregelt. Die Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz wirken dabei überwiegend steuererhöhend. Die steuerlichen Ziele des Steuerentlastungsgesetzes waren u. a. die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit sowie die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Im folgenden werden diese endgültigen Änderungen des UStG und der UStDV unter dem Begriff Umsatzsteuerreform 1999 behandelt. Das aktuell geltende Umsatzsteuerrecht wird als "UStG 1999" bezeichnet und dadurch vom bisherigen "UStG 1993" unterschieden. Soweit diese Abgrenzung nicht nötig ist, beziehen sich alle Ausführungen auf das geltende Umsatzsteuerrecht.
Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen der Verbrauchsbesteuerung erfolgt die Darstellung der Neuerungen mit jeweils direkt anschließender Würdigung. Der Inhalt dieser Arbeit ist durch die Neuregelungen der Umsatzsteuerreform determiniert. Die einzelnen Gesetzesänderungen der Umsatzsteuerreform werden nicht in der Reihenfolge des Steuerentlastunggesetzes 1999/2000/2002, sondern in steuersystematisch zusammengehörenden Blöcken behandelt. Die Neuregelungen werden jeweils in angemessenem Umfang besprochen. Die wesentlichen Änderungen erfolgten den Bereichen Eigenverbrauchsbesteuerung und Vorsteuerabzug. Nicht umgesetzte Überlegungen aus fallengelassenen Gesetzentwürfen werden ebenso wie redaktionelle Folgeänderungen weitgehend ausgeklammert. Das bisher geltende Umsatzsteuerrecht (UStG 1993) wird als bekannt vorausgesetzt und nur am Rande zur besseren Verdeutlichung der Abweichungen zum UStG 1999 dargestellt. Ein Fazit der gesamten Umsatzsteuerreform 1999 beschließt die Arbeit.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
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Die Umsatzsteuer erbrachte in den vergangenen Jahren jeweils etwa 30 % des Gesamtsteueraufkommens. Für das Jahr 1999 wird das Aufkommen auf 265,9 Milliarden DM geschätzt. Sie soll als allgemeine Verbrauchsteuer den Endverbrauch indirekt belasten. Steuerdestinatar ist der Konsument, doch wird sich im Wirtschaftsleben eine Aufteilung der Steuerlast nach dem Verhältnis der Angebotselastizität zur Nachfrageelastizität ergeben. Die Normalsteuersätze schwanken innerhalb der Europäischen Union zwischen 15% in Luxemburg und 25% in Schweden und Dänemark. Sollte es im Laufe der Zeit zur Harmonisierung der Steuersätze kommen, so wird das Angleichungsniveau vermutlich oberhalb des heutigen deutschen Normalsatzes von 16% liegen, so daß der Umsatzsteuer in Zukunft erhöhte Bedeutung zukommen könnte.
Die Koalitionsfraktionen aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben im Deutschen Bundestag am 9.11.1998 den Gesetzentwurf für das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 eingebracht. Dieser sah in seinen Artikeln 8 und 9 bedeutende Änderungen im Umsatzsteuergesetz vor, welche nach Artikel 19 Abs. 1 zum 1.1.1999 in Kraft treten sollten. In der Öffentlichkeit wurden hauptsächlich Streitfragen aus dem Bereich der Ertragsbesteuerung wahrgenommen. Durch umfangreiche Kritik aus Wirtschaft und Wissenschaft wurden die Änderungspläne zum Jahresanfang 1999 in einigen problematischen Passagen abgeändert. Bemerkenswert ist dabei, daß der Gesetzesentwurf, welcher am 7./8.12.1998 und 19.1.1999 durch Anhörungen des Finanzausschusses beraten wurde, in wesentlichen Bereichen des Umsatzsteuerrechts nicht mehr mit dem am 1.3.1999 vor dem Finanzausschuß beratenen Gesetzesentwurf übereinstimmt. Am 4.3.1999 wurde das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 in dritter Lesung vom Bundestag beschlossen. Mit Zustimmung des Bundesrates am 19.3.1999 trat das Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 mit Wirkung vom 1.4.1999 in Kraft. Die Umsatzsteuerreform ist in den Artikeln 8 und 9 Teil dieses Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 geregelt. Die Neuregelungen im Umsatzsteuergesetz wirken dabei überwiegend steuererhöhend. Die steuerlichen Ziele des Steuerentlastungsgesetzes waren u. a. die Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit sowie die Vereinfachung des deutschen Steuerrechts. Im folgenden werden diese endgültigen Änderungen des UStG und der UStDV unter dem Begriff Umsatzsteuerreform 1999 behandelt. Das aktuell geltende Umsatzsteuerrecht wird als "UStG 1999" bezeichnet und dadurch vom bisherigen "UStG 1993" unterschieden. Soweit diese Abgrenzung nicht nötig ist, beziehen sich alle Ausführungen auf das geltende Umsatzsteuerrecht.
Nach einer kurzen Einführung in die Grundlagen der Verbrauchsbesteuerung erfolgt die Darstellung der Neuerungen mit jeweils direkt anschließender Würdigung. Der Inhalt dieser Arbeit ist durch die Neuregelungen der Umsatzsteuerreform determiniert. Die einzelnen Gesetzesänderungen der Umsatzsteuerreform werden nicht in der Reihenfolge des Steuerentlastunggesetzes 1999/2000/2002, sondern in steuersystematisch zusammengehörenden Blöcken behandelt. Die Neuregelungen werden jeweils in angemessenem Umfang besprochen. Die wesentlichen Änderungen erfolgten den Bereichen Eigenverbrauchsbesteuerung und Vorsteuerabzug. Nicht umgesetzte Überlegungen aus fallengelassenen Gesetzentwürfen werden ebenso wie redaktionelle Folgeänderungen weitgehend ausgeklammert. Das bisher geltende Umsatzsteuerrecht (UStG 1993) wird als bekannt vorausgesetzt und nur am Rande zur besseren Verdeutlichung der Abweichungen zum UStG 1999 dargestellt. Ein Fazit der gesamten Umsatzsteuerreform 1999 beschließt die Arbeit.
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