Mit der Richtlinie 2004/48/EG zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums (Enforcement-Richtlinie) hat der Europäische Gesetzgeber Neuland betreten und erstmals auf Gemeinschaftsebene einen umfassenden Katalog von Maßnahmen, Verfahren und Rechtsbehelfen für die zivilrechtliche Durchsetzung von Immaterialgüterrechten vorgesehen. Diese Arbeit untersucht den Umsetzungs- und Änderungsbedarf, der sich aufgrund der Enforcement-Richtlinie für das deutsche Recht ergibt. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Umsetzung des Art. 7 RL, durch welchen die vorprozessuale Beweisermittlung bei einer vermuteten Verletzung von geistigen Eigentumsrechten auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden musste.