Das Werk setzt sich mit der EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie) auseinander, die verfahrensrechtliche und materiellrechtliche Anforderungen an die Zulassung größerer Industrieanlagen und Deponien stellt. Untersucht wird dabei auch, ob das am 3. August 2001 in Kraft getretene "Artikelgesetz" den europarechtlichen Vorgaben Rechnung trägt. Den Defiziten der mit dem Artikelgesetz gewählten Umsetzungslösung werden die Vorzüge einer integrierten Vorhabengenehmigung, wie sie der Entwurf für ein Umweltgesetzbuch vorsieht, gegenüber gestellt. Die Arbeit zeigt auf, welche Schwierigkeiten es bereitet, querschnittsorientierte Umweltschutzrichtlinien der Europäischen Gemeinschaft in das deutsche Umweltrecht umzusetzen. Die Verfasserin kommt zu dem Ergebnis, dass das geltende deutsche Umweltrecht nur in begrenztem Umfang geeignet ist, die neuartigen, dem deutschen Rechtssystem häufig fremden Anforderungen des Europarechts aufzunehmen. Um eine flexiblere Umsetzung der Instrumente des europäischen Umweltrechts zu ermöglichen, ist ihrer Ansicht nach eine Modernisierung und Neuausrichtung des deutschen Umweltrechts und der Umweltverwaltung erforderlich.
Die Autorin ist als Juristin im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen tätig.
Die Autorin ist als Juristin im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen tätig.