Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien.
Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive.. Dissertationsschri
Die Umsetzung der Unternehmensübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG - Betriebsübergangsrichtlinie) in Spanien.
Zugleich eine Kurzeinführung in das spanische Recht der Kollektivverträge und der kollektiven Arbeitnehmervertretung sowie in das neue Konkursrecht aus arbeitsrechtlicher Perspektive.. Dissertationsschri
Stefanie Martin analysiert zunächst die europarechtlichen Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie. Dabei liegt das Schwergewicht auf den 1998 vorgenommenen Änderungen und der neueren EuGH-Rechtsprechung nach dem Urteil Christel Schmidt. Neben der Darstellung der arbeitsrechtlichen Folgen eines Unternehmens(-teil-)übergangs in Spanien für einen Leserkreis mit deutschem Verständnishintergrund führt die Autorin zugleich in grundlegende Mechanismen des vom deutschen Arbeitsrecht stärker abweichenden spanischen Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts ein und gibt einen Überblick über das…mehr
Stefanie Martin analysiert zunächst die europarechtlichen Vorgaben der Betriebsübergangsrichtlinie. Dabei liegt das Schwergewicht auf den 1998 vorgenommenen Änderungen und der neueren EuGH-Rechtsprechung nach dem Urteil Christel Schmidt. Neben der Darstellung der arbeitsrechtlichen Folgen eines Unternehmens(-teil-)übergangs in Spanien für einen Leserkreis mit deutschem Verständnishintergrund führt die Autorin zugleich in grundlegende Mechanismen des vom deutschen Arbeitsrecht stärker abweichenden spanischen Tarifrechts und des Betriebsverfassungsrechts ein und gibt einen Überblick über das neue spanische Insolvenzrecht seit dem 1.9.2004.
Martin kommt zu dem Ergebnis, daß die Richtlinie im Wesentlichen zutreffend umgesetzt ist. Im Zusammenhang mit der Auftragsnachfolge geht der spanische Arbeitnehmerschutz sogar weiter als europarechtlich gefordert. Hingegen bestehen gewisse Defizite beim Schutz gegen Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen sowie im Bereich der Arbeitnehmervertretung beim Betriebsübergang.
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Inhaltsangabe
Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung - 1. Kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes bei Unternehmens- und Betriebsübergängen in Spanien: Art. 90 LCT 1931 und Art. 79 LCT 1944 - Art. 18.2 und 18.3 LRL - Art. 44 ET a. F - Die Reform vom 11. Juli 2001: Art. 44 ET n. F. sowie der neue Art. 149 LC - 2. Begriffsbestimmungen durch Legaldefinitionen, Rechtsprechung und Lehre vor dem Hintergrund der Erweiterung der Definitionen durch die Neufassung der Richtlinie: Objekt des Übergangs: Unternehmen, Betrieb, Unternehmens- oder Betriebsteil - Wesen und Rechtsgrund des Übergangs: durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung - Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis - 3. Die individualvertraglichen Auswirkungen des Übergangs: Art. 3: Übergang des Arbeitsvertrags auf den Erwerber - Kündigungsverbot für den Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz bei Änderungen der Arbeitsbedingungen: Art. 4 der Richtlinie - Sonderfall: Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - 4. Die kollektivrechtlichen Auswirkungen des Übergangs: Vorübergehende Beibehaltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Erwerber - Kontinuität und Anpassungen bei den Arbeitnehmervertretungen - 5. Konsultations- und Informationspflichten: Hinweise zu den 1998 in den aktuellen Art. 7 der Richtlinie aufgenommenen Neuerungen, insbesondere zum widersprüchlichen Anwendungsbereich der Informationspflichten - Wörtliche Übernahme der in Art. 7 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Richtlinie aufgestellten Grundregeln durch Art. 44 Abs. 6 bis 10 ET nach bislang völlig unzureichender Umsetzung - Zusammenfassung und Ergebnis - Anhang: Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie - Literatur- und Stichwortverzeichnis
Einleitung: Zielsetzung und Vorgehensweise der Untersuchung - 1. Kurzer Überblick über die Geschichte des Arbeitnehmerschutzes bei Unternehmens- und Betriebsübergängen in Spanien: Art. 90 LCT 1931 und Art. 79 LCT 1944 - Art. 18.2 und 18.3 LRL - Art. 44 ET a. F - Die Reform vom 11. Juli 2001: Art. 44 ET n. F. sowie der neue Art. 149 LC - 2. Begriffsbestimmungen durch Legaldefinitionen, Rechtsprechung und Lehre vor dem Hintergrund der Erweiterung der Definitionen durch die Neufassung der Richtlinie: Objekt des Übergangs: Unternehmen, Betrieb, Unternehmens- oder Betriebsteil - Wesen und Rechtsgrund des Übergangs: durch vertragliche Übertragung oder durch Verschmelzung - Arbeitnehmer, Arbeitsvertrag und Arbeitsverhältnis - 3. Die individualvertraglichen Auswirkungen des Übergangs: Art. 3: Übergang des Arbeitsvertrags auf den Erwerber - Kündigungsverbot für den Arbeitgeber und Arbeitnehmerschutz bei Änderungen der Arbeitsbedingungen: Art. 4 der Richtlinie - Sonderfall: Betriebsübergang im Rahmen eines Insolvenzverfahrens - 4. Die kollektivrechtlichen Auswirkungen des Übergangs: Vorübergehende Beibehaltung der kollektivvertraglichen Arbeitsbedingungen durch den Erwerber - Kontinuität und Anpassungen bei den Arbeitnehmervertretungen - 5. Konsultations- und Informationspflichten: Hinweise zu den 1998 in den aktuellen Art. 7 der Richtlinie aufgenommenen Neuerungen, insbesondere zum widersprüchlichen Anwendungsbereich der Informationspflichten - Wörtliche Übernahme der in Art. 7 Abs. 1, 2, 4 und 6 der Richtlinie aufgestellten Grundregeln durch Art. 44 Abs. 6 bis 10 ET nach bislang völlig unzureichender Umsetzung - Zusammenfassung und Ergebnis - Anhang: Entscheidungen des EuGH zur Richtlinie - Literatur- und Stichwortverzeichnis
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