Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den…mehr
Mit der Einführung des Authorised OECD Approach (AOA) im OECD-Musterabkommen 2010 wurde die Behandlung von Betriebsstätten in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) auf ein völlig neues Fundament gestellt. Diese weitgreifenden Veränderungen sind in § 1 AStG innerstaatlich umgesetzt. Die Arbeit unterzieht den AOA und seine Umsetzung in § 1 AStG einer kritischen Würdigung. Der AOA lässt sich historisch nicht verankern, was eine ausführliche historische Darstellung der Behandlung von Betriebsstätten in DBA, angefangen bei den Völkerbunds-Musterabkommen und dem Caroll-Bericht 1933, zeigt. Das Ziel, den wirtschaftlichen Regelfall abzubilden, verfehlt der AOA in einigen Bereichen deutlich. Für die Auslegung von § 1 AStG wird gezeigt, dass Dokumente der OECD wie der Betriebsstättenbericht heranzuziehen sind. Es folgt eine Untersuchung der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften sowie der Anwendung von § 1 AStG auf Personengesellschaften.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Yasmin Holm studierte Rechtwissenschaften in Würzburg und München sowie Geschichte mit Schwerpunkt Mittelalterliche Geschichte in München. Nach dem Referendariat folgte die Promotion am Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen unter Betreuung von Prof. Dr. Dr. h.c. Wolfgang Schön. 2017 wurde Yasmin Holm als Rechtsanwältin zugelassen, 2019 zur Steuerberaterin bestellt. Nach mehrjähriger Tätigkeit in den Steuerteams von Hengeler Mueller und Milbank begleitete Yasmin Holm als Group Head of Tax das Münchner Luftfahrt-Startup Lilium. Derzeit ist sie als Global Head of Tax, Legal & Compliance bei der Schletter Group, einem Unternehmen der Solarbranche, tätig.
Inhaltsangabe
1. Der Authorised OECD Approach Entstehungsgeschichte des Authorised OECD Approach - Ausgestaltung des Authorised OECD Approach
2. Implementierung des Authorised OECD Approach in 1 AStG Änderung von 1 Abs. 4, 5 AStG - Zur Auslegung von 1 AStG - Normativer Kontext von 1 Abs. 4, 5 AStG - Funktion von 1 Abs. 5 AStG
3. Voraussetzungen und Rechtsfolgen von 1 Abs. 5 AStG Inlands-/Auslandsbezug von Unternehmen und Betriebsstätte - Identifikation von Personalfunktionen - Zuordnung von Vermögenswerten - Zuordnung von Chancen und Risiken - Kapitalausstattung - Zuordnung externer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben - Vorliegen eines Geschäftsvorfalls und Ermittlung eines Verrechnungspreises - Vorliegen einer Einkünfteminderung bzw. Einkünfteerhöhung - Rechtsfolge
4. Anwendung von 1 AStG auf Personengesellschaften Abgrenzung von 1 Abs. 1 AStG und 1 Abs. 5 AStG - Reichweite eines Unternehmens nach 1 Abs. 5 AStG - Inländisches Unternehmen einer Personengesellschaft - Beispielsfall zur Personengesellschaft und Zusammenfassung
1. Der Authorised OECD Approach Entstehungsgeschichte des Authorised OECD Approach - Ausgestaltung des Authorised OECD Approach
2. Implementierung des Authorised OECD Approach in 1 AStG Änderung von 1 Abs. 4, 5 AStG - Zur Auslegung von 1 AStG - Normativer Kontext von 1 Abs. 4, 5 AStG - Funktion von 1 Abs. 5 AStG
3. Voraussetzungen und Rechtsfolgen von 1 Abs. 5 AStG Inlands-/Auslandsbezug von Unternehmen und Betriebsstätte - Identifikation von Personalfunktionen - Zuordnung von Vermögenswerten - Zuordnung von Chancen und Risiken - Kapitalausstattung - Zuordnung externer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben - Vorliegen eines Geschäftsvorfalls und Ermittlung eines Verrechnungspreises - Vorliegen einer Einkünfteminderung bzw. Einkünfteerhöhung - Rechtsfolge
4. Anwendung von 1 AStG auf Personengesellschaften Abgrenzung von 1 Abs. 1 AStG und 1 Abs. 5 AStG - Reichweite eines Unternehmens nach 1 Abs. 5 AStG - Inländisches Unternehmen einer Personengesellschaft - Beispielsfall zur Personengesellschaft und Zusammenfassung
5. Zusammenfassung
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