Die unter dem Namen Basel II bekannten neuen internationalen Eigenkapitalrichtlinien für Banken werden nunmehr Ende 2006 in Kraft treten. Mit den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erlassenen Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft (MaK) erfolgt noch in diesem Jahr ein wesentlicher Schritt zur Umsetzung eines bankaufsichtsrechtlichen Überprüfungsprozesses gemäß den Anforderungen von Basel II. Die Beschlüsse zu Basel II haben keine unmittelbare rechtliche Konsequenz, vielmehr hat jedes Land über die Einführung bzw. nationale gesetzliche Umsetzung selbst zu entscheiden. Für die Europäische Union ist davon auszugehen, dass Basel II im Rahmen einer EU-Richtlinie in europäisches Recht umgesetzt wird und somit für die Mitgliedsstaaten entsprechende Wirkung entfaltet.
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