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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1.7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein Tag vergeht, ohne dass neue Schreckensmeldungen über die ökologische Krise publik werden: Der voranschreitende Verlust der Artenvielfalt, die Kontamination von Gewässern, die Verunreinigung von Luft und Böden, die Abholzung des Regenwaldes, die Zunahme von Extremwetterlagen und daraus resultierende Massenfluchtbewegungen sind nur einige Aspekte.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 1.7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Kein Tag vergeht, ohne dass neue Schreckensmeldungen über die ökologische Krise publik werden: Der voranschreitende Verlust der Artenvielfalt, die Kontamination von Gewässern, die Verunreinigung von Luft und Böden, die Abholzung des Regenwaldes, die Zunahme von Extremwetterlagen und daraus resultierende Massenfluchtbewegungen sind nur einige Aspekte. Insbesondere der durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursachte Klimawandel gilt als eine der größten Herausforderungen der Menschheit. Diese, durch das anthropogene Wirken auf der Erde verursachten, Umweltprobleme gefährden zunehmend nicht nur die Existenzgrundlage der gegenwärtig lebenden Menschen, sondern insbesondere auch die künftiger Generationen. Korrespondierend zum Anstieg der Belastungen und dem Bekanntwerden neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse haben Umweltschutz und -politik seit den 1980er Jahren in der öffentlichen Diskussion immer mehr an Bedeutung gewonnen. Im Zuge dessen setzte sich die Einsicht durch, dass der Staat schon zum Schutz der Menschenwürde zur Gewährleistung eines "ökologisches Existenzminimums" für künftige und gegenwärtige Generationen verpflichtet sein müsse. Im Jahr 1994 erhielt der Schutz der Umwelt schließlich im Rahmen "einer der umfangreichsten Änderungen seit Bestehen des Grundgesetzes" durch Art. 20a GG Verfassungsrang. Insbesondere soll dieser Schutz dahingehend ausgestaltet sein, dass die Umwelt auch für nachfolgende Generationen erhalten wird. Dies wurde als große Errungenschaft gefeiert, die zu einer effektiveren Berücksichtigung von Umweltbelangen in der Politik führen sollten.Fraglich ist jedoch, ob die Umweltpolitik der Bundesrepublik Deutschland der Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG auch tatsächlich gerecht wird, also obsie zum Schutz der Umwelt für künftige Generationen beiträgt. Dies soll in der vorliegenden Arbeit exemplarisch am Beispiel der viel diskutierten Energiewende beleuchtet werden.
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