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Diese Schrift behandelt das Detailproblem der parallelen Zulassungsverfahren bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die sowohl in der EG-Richtlinie als auch im Umsetzungsgesetz vorzufinden - den parallelen Verwaltungsverfahren fordern einerseits eine medienübergreifende Berücksichtigung der Umweltauswirkungen des Vorhabens (
2 Abs. I Satz 2, 14 Abs. 2 Satz 1 UVPG) während die Umweltverträglichkeitsprüfung auf der anderen Seite ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren nach Maßgabe der geltenden Gesetze ist (
2 Abs. I Satz 1, 12 UVPG). In dieser Schrift
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Produktbeschreibung
Diese Schrift behandelt das Detailproblem der parallelen Zulassungsverfahren bei der Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen. Die sowohl in der EG-Richtlinie als auch im Umsetzungsgesetz vorzufinden - den parallelen Verwaltungsverfahren fordern einerseits eine medienübergreifende Berücksichtigung der Umweltauswirkungen des Vorhabens (

2 Abs. I Satz 2, 14 Abs. 2 Satz 1 UVPG) während die Umweltverträglichkeitsprüfung auf der anderen Seite ein unselbständiger Teil verwaltungsbehördlicher Verfahren nach Maßgabe der geltenden Gesetze ist (

2 Abs. I Satz 1, 12 UVPG). In dieser Schrift werden zunächst die allgemeinen Anforderungen an die Richtlinienumsetzung untersucht, anschließend die besonderen im Hinblick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der parallelen Zulassungsverfahren. Es folgt ein kurzer Abriß der Umweltverträglichkeitsprüfung nach deutschem Recht, wobei die einzelnen Anwendungsfälle dargestellt werden. Hierbei werden die Zuständigkeitsbegründung, die Befassungs- und Entscheidungskompetenz sowie die Koordinationsaufgaben der federführenden Behörde nach
14 UVPG einer näheren Betrachtung unterzogen. Danach wird der Rechtsschutz gegenüber Einzelentscheidungen in parallelen Zulassungsverfahren mit eingeschlossener Umweltverträglichkeitsprüfung begutachtet. Dazu werden die vielfältigen Theorien zur Bewältigung der problematischen Parallelverfahren im Detail betrachtet. Schließlich wird untersucht, inwieweit diese Ansätze in
14 UVPG aufgenommen worden sind oder gar über diese Norm hinausgehen.