Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Region: Afrika, Note: 1,2, Universität Rostock (Institut für Politik- und Verwaltungswissenschaften), Veranstaltung: Internationale Organisationen, Sprache: Deutsch, Abstract: Hauptaugenmerk dieser Ausarbeitung soll sich auf die Rolle der Katastrophe in Ruanda richten, dem Genozid im April und Mai 1994 und die Umstände, sowie die Entscheidungen, welche zum völligen Versagen jener Organisation im Zuge der UNAMIR führten. Dazu werden zuerst einige grundlegende Aspekte der Charta der Vereinten Nationen vorgestellt, sowie die Legitimierung einer solchen Friedensmission beleuchtet. Der Hauptteil dieser Arbeit befasst sich chronologisch mit dem eigentlichen Versagen der UN, welcher sich in drei Abschnitte gliedern lässt, sowie mit den im Zuge des Brahimi-Reports gezogenen Lehren, um final in der Schlussbetrachtung den Fragen aktueller Herausforderungen - insbesondere bezogen auf die Friedenssicherung der Vereinten Nationen - nachzukommen. Abgesehen von den UN-eigenen Papieren zur Charta und den jeweiligen Resolutionen, waren die Hauptwerke zum Thema Völkermord in Ruanda u.a.: Understanding Peacekeeping von BELLAMY/ WILLIAMS/ GRIFFIN, sowie Eyewitness to a genocide von BARNETT, als auch Peacemaking in Rwanda von JONES, dem Thema dieser Arbeit sehr dienlich.Die Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen einer Friedensmission bildet allen voran die Charta der Vereinten Nationen. Sie besteht aus der Präambel und 111 Artikeln, welche in 19 Kapitel gegliedert sind. Ein weiterer Bestandteil ist das Statut des Internationalen Gerichtshofes, der nach dem Artikel 92 das Hauptsprechungsorgan der UN ist. Bis zur Gegenwart finden sich nur marginale Änderungen der Charta, wie die Erhöhung der Anzahl der nichtständigen Mitglieder im Sicherheitsrat von ursprünglich sechs auf zehn. Dennoch bietet die UN-Charta Raum für faktische Revisionen, zum Beispiel aufgrund neuer Interpretationen. Maßgeblich spiegeln sich in der Charta die Bestimmungen des Gründungsvertrages wider; So sei das oberste Gut die Aufrechterhaltung von Frieden und Sicherheit, zu diesem Zwecke gilt es wirksame kollektive Maßnahmen zur Verhütung und Beseitigung von Bedrohungen für den Frieden zu ergreifen.
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