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Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Steuerberater unterliegt bei der Berufsausübung berufsrechtlichen Pflichten. Gemäß § 57 Abs. 1 StBerG haben Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Der Steuerberater steht nun vor dem Problem aus den Berufspflichten abzuleiten, wie er sich konkret verhalten muss, um die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, FernUniversität Hagen (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Steuerberater unterliegt bei der Berufsausübung berufsrechtlichen Pflichten. Gemäß § 57 Abs. 1 StBerG haben Steuerberater und Steuerbevollmächtigte ihren Beruf unabhängig, eigenverantwortlich, gewissenhaft, verschwiegen und unter Verzicht auf berufswidrige Werbung auszuüben. Der Steuerberater steht nun vor dem Problem aus den Berufspflichten abzuleiten, wie er sich konkret verhalten muss, um die durch das Gesetz vorgegeben Pflichten einzuhalten.Diese Seminararbeit bezieht sich auf die Berufspflichten der Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit. Wesentliche Bedeutung haben diese Berufs-pflichten im Rahmen des Auftragsverhältnisses zum Mandanten, weshalb im Rahmen dieser Arbeit schwerpunktmäßig auf dieses Auftragsverhältnis eingegangen werden soll. Dabei soll schließlich ein Verhalten für den Steuerberater hergeleitet werden, welches die Einhaltung der Berufspflichten gewährleistet und nach Möglichkeit das Auftragsverhältnis nicht gefährdet.Dabei stellt sich die Frage: Wie wirken sich die Berufspflichten der Unabhängigkeit und der Verschwiegenheit des Steuerberaters auf das Auftragsverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten aus?Folglich ist zu definieren, was unter Unabhängigkeit und Verschwiegenheit zu verstehen ist, welches Verhalten zur Einhaltung erforderlich ist und wie sich dieses Verhalten auf das Auftragsverhältnis zwischen dem Steuerberater und dem Mandanten auswirken kann.