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Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist seit Bestehen der Abschlussprüfung Gegenstand kontroverser Diskussionen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren haben Gesetzgeber und Regelungsinstitutionen auf der ganzen Welt neue Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers diskutiert und umgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Steigerung des Vertrauens in das Testat des Abschlussprüfers und folglich in die Rechnungslegung selbst.
Katrin Müller analysiert im Einzelnen die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der deutschen Gesetzgebung und verschiedener
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Produktbeschreibung
Die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers ist seit Bestehen der Abschlussprüfung Gegenstand kontroverser Diskussionen. Insbesondere in den letzten fünf Jahren haben Gesetzgeber und Regelungsinstitutionen auf der ganzen Welt neue Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers diskutiert und umgesetzt. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Steigerung des Vertrauens in das Testat des Abschlussprüfers und folglich in die Rechnungslegung selbst.

Katrin Müller analysiert im Einzelnen die Vorschriften zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers in der deutschen Gesetzgebung und verschiedener Regelungsinstitutionen wie zum Beispiel der Securities and Exchange Commission und erläutert diese vor dem Hintergrund ökonomischer und empirischer Forschungsergebnisse. Der Schwerpunkt liegt auf der Diskussion der Vereinbarkeit von Abschlussprüfung und Beratung, jedoch werden auch andere Risiken für die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, z.B. das Risiko des Eigeninteresses, nicht außer Acht gelassen. Sie arbeitet mit der Analyse Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers heraus und entwickelt einen Unabhängigkeitsstandard, der Abschlussprüfer, Unternehmen und die Öffentlichkeit bei der komplexen Beurteilung von Fragen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers durch ein Rahmenkonzept mit ergänzenden kasuistischen Einzelfallregelungen unterstützen soll.

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Autorenporträt
Dr. Katrin Müller war wissenschaftliche Mitarbeiterin von Prof. Dr. Hans-Joachim Böcking an der Professur für Betriebswirtschaftslehre, insb. Wirtschaftsprüfung und Corporate Governance der Universität Frankfurt am Main. Sie ist Mitarbeiterin bei der Ernst & Young AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart und beschäftigt sich dort schwerpunktmäßig mit Fragen zur Unabhängigkeit des Abschlussprüfers.