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Wir haben den Begriff des unabhängigen internationalen Richters skizziert. Er ist dazu berufen, das Recht in völliger Unabhängigkeit anzuwenden, weshalb wir dies durch eine Reihe von Unabhängigkeitsgarantien untermauert haben, die es ihm ermöglichen, in aller Ruhe Recht zu sprechen, insbesondere die Art der Ernennung, den Eid, die Dauer des Mandats, die Unabsetzbarkeit und Entlassung, die Unvereinbarkeiten usw. einerseits und andererseits seine persönliche, funktionelle und institutionelle Unabhängigkeit. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen, die in mehreren…mehr

Produktbeschreibung
Wir haben den Begriff des unabhängigen internationalen Richters skizziert. Er ist dazu berufen, das Recht in völliger Unabhängigkeit anzuwenden, weshalb wir dies durch eine Reihe von Unabhängigkeitsgarantien untermauert haben, die es ihm ermöglichen, in aller Ruhe Recht zu sprechen, insbesondere die Art der Ernennung, den Eid, die Dauer des Mandats, die Unabsetzbarkeit und Entlassung, die Unvereinbarkeiten usw. einerseits und andererseits seine persönliche, funktionelle und institutionelle Unabhängigkeit. Dieser Grundsatz unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen, die in mehreren internationalen Rechtsinstrumenten genau definiert sind: Die Unabhängigkeit von Richtern und Gerichten beruht nie auf einem Modell der radikalen Trennung. In Anlehnung an die Ideen des Richters Mohammed BEDJAOUI, der Präsident des Weltgerichtshofs war, und Professor Alain Pellet sind wir der Ansicht, dass für eine gesunde und gerechte internationale Rechtsprechung die Rechtmäßigkeit der Entscheidungen des Sicherheitsrats überprüft werden muss, der als Hindernis für die Justiz entlarvt wurde.
Autorenporträt
Geboren am 17.11.1991 in Bukavu in Süd-Kivu, Herkunft Nord-Kivu, im Gebiet BENI, Chefferie de BASHU. Ledig, hat seit 2016 einen Abschluss in Internationalem Öffentlichen Recht an der Universität Goma. 2017 Berater von HEAL Africa: Zugang zur Justiz für Menschenrechtsopfer, jetzt Anwalt am Berufungsgericht von Goma.