Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 12 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen, Veranstaltung: Schwerpunkt Seminar, 39 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Bis zum Pariser Gipfeltreffen vom 9./10. Dezember 1974 galten die Bemühungen der Europäischen Gemeinschaft ausschließlich der wirtschaftlichen Integration. Dort wurde beschlossen, dass die Mitgliedstaaten eine Arbeitsgruppe einrichten um zu untersuchen, "unter welchen Voraussetzungen [...] den Bürgern der Mitgliedstaaten besondere Rechte als Angehörige der Gemeinschaft zuerkannt werden können". Auch die Kommission machte sich Gedanken zu solchen Bürgerrechten und legte ihre bereits sehr weitgehenden Vorstellungen in dem Bericht "Europa der Bürger" im Juli 1975 die vor. So erachtete der Bericht als langfristiges Ziel u.a. " auf dem Gebiet der politischen Rechte die vollständige Inländergleichstellung im Hinblick auf eine Europäische Union", sowie das Kommunalwahlrecht und Zugang zu öffentlichen Ämtern. Die eingesetzte Arbeitsgruppe unter Leitung des belgischen Premierministers Tindemans schlug in ihrem Bericht "besondere Rechte" - d.h. über die wirtschaftlichen Rechte hinaus - für die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten vor; v.a. ein individuelles Klagerecht beim EuGH, das Kommunalwahlrecht und den Ausbau der Freizügigkeit durch Abbau der Binnengrenzkontrollen . Zwar konnte sich der Rat nicht über die vorgeschlagenen Rechte einigen, führte jedoch als ersten Schritt 1976 die Direktwahl zum Europäischen Parlament ein. Erst in dem 1984 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Spinelli-Vertragsentwurf zur Gründung einer Europäischen Union war zum ersten Mal die Rede von der "Unionsbürgerschaft" mit besonderer Betonung der politischen Mitwirkungsrechte. Daraufhin setzte der Rat im gleichen Jahr einen Ad-hoc-Ausschuss, den sog. Adonnino-Ausschuss ein, dessen Ergebnisse weitgehend mit den heute geltenden Unionsbürgerrechten übereinstimmten. Trotz grundsätzlicher Zustimmung des Rates jedoch wurden diese nicht in der Einheitlichen Europäischen Akte 1986 übernommen, in der noch die Verwirklichung des Binnenmarktes den Mittelpunkt bildete. Nachdem 1988 auch noch ein Richtlinienvorschlag der Kommission zum Kommunalwahlrecht aus formalen Gründen vom Rat abgelehnt wurde, war der Prozess der Einführung politischer Bürgerrechte vorerst auf Eis gelegt.
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