Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb novelliert. Die UWG-Novelle führte zu erheblichen Änderungen mit weitreichenden Auswirkungen. Eine der bedeutendsten Änderungen ist die Substitution des Begriffs Wettbewerbshandlung durch geschäftliche Handlung . Dadurch können nunmehr nicht nur Handlungen vor dem Vertragsabschluss unlauter sein, sondern auch solche Handlungen, die nach Vertragsabschluss erfolgen. Demzufolge ergibt sich die Fragestellung, welche Handlungen nach Vertragsschluss neu erfasst werden, also welche neuen Fallgruppen entstehen. Es wird untersucht, ob die neuen Fallgruppen nicht bereits ausnahmsweise durch das UWG 2004 erfasst wurden und in welchem Umfang sie durch das UWG 2008 erfasst sind. Die sich aus den neuen Fallgruppen ergebenden Überschneidungen zwischen dem UWG und anderen Gesetzen werden aufgezeigt. Das Verhältnis des UWG zum BGB und zu dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen wird erläutert. Abschließend werden die Folgen des erweiterten Anwendungsbereichs des UWG dargestellt.