Diese Arbeit zeigt die Schwächen der bisherigen Interpretation des
299 StGB auf. Dabei wird dargelegt, dass nach bisherigem Verständnis von dieser Strafnorm auch unstreitig wettbewerbskonforme Verhaltensweisen erfasst werden. Nach einer Auseinandersetzung mit bereits existierenden Lösungsansätzen für diese Ungereimtheiten wird eine Lösung der Probleme durch eine Neubestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unlauterkeit erarbeitet. Diese Lösung führt zu einer negativen Wettbewerbsrechtsakzessorietät, mittels derer der Tatbestand auf wettbewerbswidriges Verhalten beschränkt wird. Auf diese Weise wird eine Harmonisierung der Strafnorm mit dem Wettbewerbsrecht erreicht und gleichzeitig die in der Praxis bestehende Unsicherheit über die Reichweite der Norm des
299 StGB beseitigt.
299 StGB auf. Dabei wird dargelegt, dass nach bisherigem Verständnis von dieser Strafnorm auch unstreitig wettbewerbskonforme Verhaltensweisen erfasst werden. Nach einer Auseinandersetzung mit bereits existierenden Lösungsansätzen für diese Ungereimtheiten wird eine Lösung der Probleme durch eine Neubestimmung des Tatbestandsmerkmals der Unlauterkeit erarbeitet. Diese Lösung führt zu einer negativen Wettbewerbsrechtsakzessorietät, mittels derer der Tatbestand auf wettbewerbswidriges Verhalten beschränkt wird. Auf diese Weise wird eine Harmonisierung der Strafnorm mit dem Wettbewerbsrecht erreicht und gleichzeitig die in der Praxis bestehende Unsicherheit über die Reichweite der Norm des
299 StGB beseitigt.