Das WTO-Recht hat in den letzten 10 Jahren einen enormen Gewinn an Bedeutung und öffentlicher Beachtung erfahren. Dennoch hinkt das Aussenwirtschaftsrecht der Globalisierung weit hinterher; es ist nach wie vor durch die Staatensouveränität und den Primat der Exekutive geprägt. Dem entspricht, gerade in der Schweiz, die schwache Stellung der Gerichte auf diesem Gebiet.
Die unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge stärkt demgegenüber die rechtliche Stellung des Einzelnen: Er kann sich auf einen Staatsvertrag berufen und das Völkerrecht gegen abweichendes Landesrecht durchsetzen - ein effizienter und bürgernaher Mechanismus zur konstitutionellen Verschränkung von Völkerrecht und Landesrecht. Obwohl in der schweizerischen Verfassungsordnung fest verankert, wird die unmittelbare Anwendbarkeit im Bereich des WTO-Rechts von den schweizerischen Gerichten jedoch mehrheitlich nicht anerkannt.
In dieser Arbeit wird die schweizerische Rechtspraxis zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts kritisch untersucht und gewürdigt. In einem rechtsvergleichenden Teil werden Verbindungen zur Rechtslage in den USA und der EU hergestellt. Schliesslich werden die Argumente für und gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts erörtert. Die Schlussfolgerungen des Autors werden abschliessend anhand möglicher Konstellationen im schweizerischen Recht illustriert.
Die unmittelbare Anwendbarkeit völkerrechtlicher Verträge stärkt demgegenüber die rechtliche Stellung des Einzelnen: Er kann sich auf einen Staatsvertrag berufen und das Völkerrecht gegen abweichendes Landesrecht durchsetzen - ein effizienter und bürgernaher Mechanismus zur konstitutionellen Verschränkung von Völkerrecht und Landesrecht. Obwohl in der schweizerischen Verfassungsordnung fest verankert, wird die unmittelbare Anwendbarkeit im Bereich des WTO-Rechts von den schweizerischen Gerichten jedoch mehrheitlich nicht anerkannt.
In dieser Arbeit wird die schweizerische Rechtspraxis zur Frage der unmittelbaren Anwendbarkeit des WTO-Rechts kritisch untersucht und gewürdigt. In einem rechtsvergleichenden Teil werden Verbindungen zur Rechtslage in den USA und der EU hergestellt. Schliesslich werden die Argumente für und gegen die unmittelbare Anwendbarkeit des WTO-Rechts erörtert. Die Schlussfolgerungen des Autors werden abschliessend anhand möglicher Konstellationen im schweizerischen Recht illustriert.
"Die Arbeit ist sehr sorgfältig recherchiert und gelangt durchwegs zu überzeugenden Ergebnissen. Das Hauptverdienst liegt in der umfassenden Zusammenstellung und Analyse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Gleichzeitig liefert der Autor die theoretischen Grundlagen, um die Rolle der Gerichte im Bereich des Aussenwirtschaftsrechts zu hinterfragen und zeitgemäss zu definieren. [...] Es ist zu hoffen, dass die Arbeit interessierten Verwaltungsbehörden und Gerichten zukünftig als Leitfaden dienen mag. Das Buch ist ihnen, sowie natürlich auch allen rechtsberatenden Berufen, als Ratgeber dringend empfohlen. So vermag es einen wesentlichen Beitrag zur Überwindung des überholten Verständnisses des Wirtschaftsvölkerrechts als blossem Instrument der zwischenstaatlichen Handelsdiplomatie zu leisten, indem es dem Rechtsschutzbedürfnis Einzelner auch im Aussenwirtschaftsrecht zum Durchbruch verhilft und gleichzeitig zur Stärkung der schweizerischen Wettbewerbsordnung beiträgt." (Matthias Oesch, Aussenwissenschaft)
"Insgesamt bietet die Arbeit für jeden an der Umsetzung des Wirtschaftsvölkerrechts in der Schweiz interessierten Leser wertvolle Einsichten und kann daher uneingeschränkt empfohlen werden." (Felix Bloch, Mitteilungen zum Deutsch-Schweizerischen Rechtsverkehr)
"Insgesamt bietet die Arbeit für jeden an der Umsetzung des Wirtschaftsvölkerrechts in der Schweiz interessierten Leser wertvolle Einsichten und kann daher uneingeschränkt empfohlen werden." (Felix Bloch, Mitteilungen zum Deutsch-Schweizerischen Rechtsverkehr)