In einer Welt, in der die Splitter der Realität ineinandergreifen und Kulturen nebeneinander stehen, ist es schwierig, dass sich die Rechtsmaterie durch absolute Gewissheit auszeichnet. In diesem Sinne ist auch das internationale Menschenrechtsrecht nicht vollkommen kohärent, aber auch nicht völlig unkohärent. Das vielfältige und expansive Recht ist nicht in der Lage, mit Entwicklungen Schritt zu halten, ohne an Kohärenz zu verlieren. Die Fragmentierung stellt eine echte Gefahr für den Aufbau seiner Einheit und eine Bedrohung für die Kohärenz des gesamten internationalen Rechtssystems dar. Dennoch finden die Hindernisse, die der Unmöglichkeit der Kohärenz des internationalen Menschenrechtsrechts immanent sind, Abhilfe.