Ziel dieser Arbeit ist es zu zeigen, ob es rechtlich möglich ist, die Sexarbeit auf der Grundlage der Bestimmungen der Bundesverfassung von 1988 in Artikel 5, XIII, der sich mit der Berufsfreiheit befasst, im Lichte des Grundsatzes der Menschenwürde und des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung zu regeln, wobei SexarbeiterInnen als Subjekte nationaler und internationaler Rechte betrachtet werden. In theoretischer Hinsicht stützt sich diese Studie vor allem auf die Beiträge von Nucci zu den Aspekten der Prostitution und ihrer Regulierung, auf die Überlegungen von Cançado Trindade zum völkerrechtlichen Grundsatz der Nichtdiskriminierung, auf die Überlegungen von Piovesan zu den Systemen des Menschenrechtsschutzes und auf den Gesetzesentwurf von Gabriela Leite, der derzeit in Brasilien mit dem Ziel der Regulierung der Sexarbeit bearbeitet wird. Dabei werden wir uns auf eine bibliographische Recherche stützen.