Die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" sichert auch den dementiell erkrankten Menschen Willens- und Entscheidungsfreiheit zu. Daraus ergibt sich für die in der Pflege Tätigen dann ein Dilemma, wenn der geäußerte Wille des Kranken nicht mit dem zugleich bestehenden Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit in Einklang zu bringen ist. Dieses Dilemma verlangt nach einer Lösung. Neurobiologische/neurophilosophische, psychoanalytische und philosophische Schriften führen zu der Erkenntnis, dass der Mensch auch dann nicht seine Individualität und Unverwechselbarkeit verliert, wenn er an Demenz erkrankt. Um seinen Willen, der so frei nicht mehr zu sein scheint, ebenso sein Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit sowie seine individuelle Unverwechselbarkeit anzuerkennen und in die täglichen Pflegehandlungen einzubeziehen, reichen das gegenwärtige Betreuungsgesetz und die administrativen Vorgaben nicht aus. Erst die weiterreichende Verinnerlichungder Maßgaben einer Care-Ethik und die daraus resultierende Dimension der Achtsamkeit weisen den Pflegenden den Weg aus dem zuvor benannten Dilemma.
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