In der Rechtssprache hat der Begriff der Nichteignung zwei Bedeutungen: körperlich und beruflich. Die physische Nichteignung, die in dieser Studie verwendet wird, ist eine faktische Unfähigkeit, eine bestimmte Tätigkeit auszuüben, die, wenn sie festgestellt wird, eine Anpassungsmaßnahme rechtfertigen kann. Die rechtliche Behandlung der Nichteignung eines Arbeitnehmers ist kein neues Thema. Seine Untersuchung unter teleologischen Gesichtspunkten hat jedoch häufig gefehlt. Aus diesem Grund wird nach der Frage, welches Ziel der kamerunische Gesetzgeber mit der Regelung dieses Phänomens verfolgte, deutlich, dass er die volle Entfaltung des Arbeitnehmers trotz seiner Verletzlichkeit anstrebte. Dieses Streben umfasst sowohl den Schutz seines Arbeitsplatzes als auch die Erhaltung seiner Gesundheit. Die unbefriedigende Behandlung der nicht berufsbedingten Nichteignung von Arbeitnehmern untergräbt dieses lobenswerte Ziel des Gesetzgebers. Glücklicherweise werden in der vorliegenden Studiewirksame und dauerhafte Lösungen angeboten.