Wer urheberrechtliche Nutzungsrechte erwerben möchte, erhält diese im Regelfall nicht vom Urheber selbst, sondern als Unterlizenz von Rechteverwertern, die ihrerseits Lizenznehmer sind. Von großer Relevanz ist daher die Frage, ob die erworbene Unterlizenz fortbesteht, wenn die Hauptlizenz erlischt. In seinen Entscheidungen 'Reifen Progressiv', 'M2Trade' und 'Take Five' bejaht der BGH für den Regelfall den selbstständigen Fortbestand der Unterlizenz, wenn die Hauptlizenz wegfällt. Der Autor legt seiner Untersuchung bürgerlich-rechtliche Grundsätze und das Wesen des Urheberrechts zugrunde. Dabei erarbeitet er eine einheitliche Systematik zur Lösung der Fälle einer Lizenzkettenunterbrechung.