Das Kind ist ein zerbrechliches Wesen und muss daher in jeder Hinsicht besonderen Schutz genießen, insbesondere in Zeiten bewaffneter Konflikte. Die afrikanischen Staaten stehen im Einklang mit dieser Behauptung angesichts der universellen, internationalen, regionalen, subregionalen und nationalen Texte, die sie ratifiziert und gebilligt haben. Außerdem bestätigen die durchgeführten Maßnahmen und Strategien das Engagement der Staaten. Wenn man jedoch trotz dieser Maßnahmen eine detaillierte Analyse der Situation der Kinderrechte in konfliktreichen Ländern wie Mali und der Zentralafrikanischen Republik durchführt, stellt man fest, dass vielfältige Verletzungen der Kinderrechte fortbestehen und sich entwickeln. Das in Mali und der Zentralafrikanischen Republik beobachtete Phänomen der Kindersoldaten ist ein anschauliches Beispiel. Darüber hinaus haben die externen Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft auf der einen Seite und der NGOs und CSOs auf der anderen Seite es möglich gemacht, zu verstehen, dass es sich um ein endogenes und ein exogenes Problem handelt. Um das Phänomen der Kindersoldaten in diesen beiden Ländern auszurotten, bedarf es daher einer präzisen Neuformulierung der einschlägigen Texte sowie der Anwendung einer abschreckenderen Sanktion. Neben der Einrichtung einer gut etablierten Warnstelle
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