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Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung: Nach mehr als 30 Jahren politischen Ringens um die Gestaltung des Statuts einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea SE) sowie der Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer in einem solchen Unternehmen, liegen seit dem Gipfel von Nizza entsprechende europäische Vorgaben vor. Die nationalen Gesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen, damit ab dem 08. Oktober 2004 Unternehmen die Rechtsform…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,3, FernUniversität Hagen (Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Einleitung:
Nach mehr als 30 Jahren politischen Ringens um die Gestaltung des Statuts einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea SE) sowie der Ausgestaltung der Beteiligung der Arbeitnehmer in einem solchen Unternehmen, liegen seit dem Gipfel von Nizza entsprechende europäische Vorgaben vor. Die nationalen Gesetzgeber sind verpflichtet, diese Vorgaben umzusetzen, damit ab dem 08. Oktober 2004 Unternehmen die Rechtsform der Europäischen Aktiengesellschaft wählen können.
Für den deutschen Gesetzgeber bedeutet dies insbesondere, dass er den Unternehmen die in Deutschland bislang nicht vorhandene Möglichkeit einer monistischen Führungsstruktur verfügbar machen muss. Ferner müssen die Vorgaben zur Beteiligung der Arbeitnehmer in einer SE umgesetzt werden. Von besonderer Bedeutung ist hierbei, wie die Frage nach der Unternehmensmitbestimmung in einer monistisch strukturierten SE beantwortet werden soll. Hiermit beschäftigt sich die vorliegende Arbeit.
Nach einer Darstellung der historischen Entwicklung vom Davignon Bericht bis zum Kompromiss von Nizza in Kapitel II, werden in den Kapitel III und IV die wesentlichen Regeln der Verordnung zum Statut der Europäischen Gesellschaft und der Richtlinie zu dieser Verordnung hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer dargestellt. Hierbei erfolgt eine Konzentration auf die Bestimmungen, die für das Thema der vorliegenden Arbeit von besonderem Interesse sind.
In Kapitel V wird untersucht, ob die Rechtsform der SE deutschen Unternehmen die häufig diskutierte Möglichkeit zur Flucht aus der Mitbestimmung bietet, und in welcher Weise der deutsche Gesetzgeber ggf. gegensteuern könnte. In Kapitel VI wird der bereits vorliegende Diskussionsentwurf des SE-Einführungsgesetzes kurz dargelegt, also des Gesetzes zur Umsetzung der SE-VO in deutsches Recht.
Kapitel VII betrachtet die mit der Umsetzung der SE-RL für den deutschen Gesetzgeber verbundenen Problemstellungen, während Kapitel VIII auf mögliche zukünftige Entwicklungen eingeht.
Die Arbeit schließt in Kapitel IX mit einer Zusammenfassung in Form von 23 Thesen.
Inhaltsverzeichnis:Inhaltsverzeichnis:
InhaltsverzeichnisII
AbkürzungsverzeichnisIV
I.Einleitung1
II.Historische Entwicklung der SE2
1.Von den ersten Anfängen bis zum Davignon-Bericht2
2.Vom Davignon-Bericht zum Kompromiss von Nizza3
III.Wesentliche Bestimmungen der Verordnung des Rates über das Statut der SE (SE-VO)4
1.Allgemeine Vorschriften ( SE-VO Art 1 14)6
2.Vorschriften zur Gründung einer SE6
a)Gründung einer SE durch Verschmelzung6
b)Gründung einer Holding-SE7
c)Gründung einer Tochter-SE8
d)Umwandlung einer bestehenden Aktiengesellschaft in eine SE8
3.Aufbau der SE9
a)Dualistisches System10
b)Monistisches System10
c)Gemeinsame Vorschriften für das monistische und das dualistische System11
d)Hauptversammlung12
IV.Wesentliche Bestimmungen derRichtlinie des Rates zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer (SE-RL)12
1.Erwägungsgründe12
2.Allgemeine Bestimmungen13
3.Verhandlungsverfahren13
a)Einsetzung eines besonderen Verhandlungsgremiums (BVG)13
b)Inhalt der Vereinbarung15
c)Weitere Bestimmungen zum Verhandlungsverfahren16
4.Die Auffangregelung17
a)Auffangregelung für die Zusammensetzung des Organs zur Vertretung der Arbeitnehmer17
b)Auffangregelung für die Unterrichtung und Anhörung17
c)Auffangregelung für die Mitbestimmung18
V.Flucht aus der Mitbestimmung mittels Gründung einer SE19
1.Möglichkeiten zur Flucht aus der Mitbestimmung für deutsche...
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