Jede spektakuläre Unternehmenskrise führt dazu, daß Vorstand und Aufsichtsrat als Verwaltungsorgane der Aktiengesellschaft zum Gegenstand öffentlicher Diskussion werden. Dies insbesondere, da in vielen Fällen eine Möglichkeit zum rechtzeitigen Gegensteuern bestanden hätte. In diesem Zusammenhang kommt der Unternehmensplanung als betriebswirtschaftlichem Führungsinstrument sehr große Bedeutung zu. In dieser Arbeit wird die Entwicklung des rechtlichen Rahmens für die unternehmerische Gestaltung in der Aktiengesellschaft aufgezeigt und die Stellung der Unternehmensplanung innerhalb dieses aktienrechtlichen Rahmens untersucht. Dabei stehen Ziele und Inhalte der Unternehmensplanung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht sowie Bestehen und Reichweite einer Planungsverpflichtung in aktienrechtlicher Hinsicht zur Erörterung. Anschließend wird auf die rechtlichen und rechtstatsächlichen Probleme einer ordnungsgemäßen Überwachung der Unternehmensplanung durch den Aufsichtsrat eingegangen.