Im Wettbewerb um die vorherrschende Gesellschaftsform im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) hat der deutsche Gesetzgeber mit dem Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) kurz "UG" geschaffen. Ausgehend von einem historischen Überblick über die untersuchten Gesellschaften und die europäische Rechtsentwicklung wird gefragt, ob es dem deutschen Gesetzgeber mit der UG gelingen kann, sich der Zunahme ausländischer Scheingesellschaften und der drohenden europäischen Konkurrenz in der Form der Societas Privata Europaea (SPE) zu erwehren. Gegenstand der vorliegenden Erörterungen ist deshalb insbesondere die Frage, wie die UG von anderen Gesellschaften mit Haftungsbeschränkung, wie der SPE, der Aktiengesellschaft, der Private Limited Company by Shares (Ltd.) oder der Societas Europaea (SE), abzugrenzen ist. Im Fokus stehen hierbei die Gründung der Gesellschaften, deren Auflösung oder Umwandlung sowie die Darstellung ihrer Rechtsbeziehungen im Innen- und Außenverhältnis. Dabei wird eine mögliche Haftung der Beteiligten ebenso erörtert, wie der Erwerb von Anteilen an den Gesellschaften durch Dritte, die Gesellschafter und die Gesellschaften selbst. Zudem wird auf Fragen des Satzungsrechts, der Organisations- und Finanzverfassung, wie etwa die Thesaurierungsverpflichtung der UG, eingegangen. Gleichsam werden die durch die Gesellschaftsform unterschiedlichen Möglichkeiten der Kapitalakquise dargestellt. Abschließend erfolgt eine Bewertung der Ergebnisse aus der Sicht eines Gründers, der eine Entscheidung bezüglich der Rechtsform zu treffen hat.
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