Diplomarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Technische Universität Berlin (Wirtschaft und Management), Sprache: Deutsch, Abstract: Inhaltsangabe:Problemstellung:
Eine Pensionsverpflichtung stellt für ein Unternehmen eine aufschiebend bedingte Schuld dar, da der Zeitpunkt der Zusage der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitpunkt der Zahlung der zugesagten Leistung auseinander fallen. Der bilanziellen Abbildung der Pensionsverpflichtungen im Unternehmen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, da der Umfang und die Höhe des aus der Pensionsverpflichtung resultierenden Aufwandes maßgeblich von den verwendeten Rechnungslegungsregeln beeinflusst werden.
In der deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis ist die Abbildung von Pensionsverpflichtungen bisher nur unzureichend geregelt. Das Manko des deutschen Rechnungslegungssystems im Hinblick auf die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen äußertsich insbesondere darin, dass deutsche Unternehmen von Analysten tendenziell schlechter bewertet werden als vergleichbare internationale Unternehmen, die nach US-GAAP oder IFRS bilanzieren. Ursache dafür ist zum großen Teil die bisherige Ausgestaltung deutscher Pensionsverpflichtungen, die überwiegend über den Weg der Innenfinanzierung stattfand. So führt der hohe Anteil innenfinanzierter Versorgungszusagen zu (im Durchschnitt) schlechteren Bonitätseinstufungen deutscher Unternehmen.
Die fortschreitende Globalisierung und Internationalität verlangen eine rasche Anpassung deutscher Konzernrechnungslegung an internationales Recht. Das Interesse von Unternehmen richtet sich zum einen auf eine verbesserte Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, um so attraktiver für Investoren zu werden. Zum anderen können durch vereinheitlichte Rechnungslegungsregeln aber auch Transaktionskosten reduziert werden, die den Unternehmen durch Aufstellung von Jahresabschlüssen in mehreren Rechnungslegungswerken entstehen.
Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) am 13. März 2003 seinen Standardentwurf E-DRS 19 Pensionsverpflichtungen und gleichartige Verpflichtungen im Konzernabschluss . Durch die völlige Neuregelung der Pensionsverpflichtungen im deutschen Recht sollen die Informationsfunktion und die internationale Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse verbessert werden. Die Veröffentlichung rief überwiegend positive Reaktionen hervor. So wurde grundsätzlich das Bemühen des DSR nach einer Angleichung deutscher Rechnungslegungsnormen an internationales Recht begrüßt. In Hinblick auf einzelne Vorschriften gab es jedoch auch kritische Reaktionen, die zum Teil sehr heftig ausfielen.
Einer der Punkte, der am häufigsten diskutiert wurde, war die künftig geplante Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, die Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Pensionsverpflichtungen entstehen können. Diese Diskussionen sind allerdings nicht neu, sondern werden auch auf internationaler Ebene bereits sehr lange geführt. Die in SFAS 87 und IAS 19 eingeführte Korridormethode gestattet, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht erfolgswirksam erfasst zu werden brauchen, sondern lediglich als Anhang in den Notes veröffentlicht werden müssen. In etlichen Fällen kam es durch eine besondere Bilanzierungsvorschrift zu dem Ausweis von Erträgen, obwohl die Fonds tatsächlich Verluste im betreffenden Geschäftsjahr verzeichneten. In den USA, in der seit der Enron-Pleite die Bilanzierungspraktiken großer Aktiengesellschaften sehr aufmerksam beobachtet werden, erregt dieses (unkorrekte) Ergebnis einer korrekten Anwendung der Rechnungslegungsregeln erhebliches Missfallen.
Die angesprochenen Schwierigkeiten sind jedoch keineswegs nur typisch für die USA. Durch die Geltung der US-GAAP als Trendsetter im Bereich der B...
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Eine Pensionsverpflichtung stellt für ein Unternehmen eine aufschiebend bedingte Schuld dar, da der Zeitpunkt der Zusage der betrieblichen Altersversorgung und der Zeitpunkt der Zahlung der zugesagten Leistung auseinander fallen. Der bilanziellen Abbildung der Pensionsverpflichtungen im Unternehmen kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, da der Umfang und die Höhe des aus der Pensionsverpflichtung resultierenden Aufwandes maßgeblich von den verwendeten Rechnungslegungsregeln beeinflusst werden.
In der deutschen handelsrechtlichen Bilanzierungspraxis ist die Abbildung von Pensionsverpflichtungen bisher nur unzureichend geregelt. Das Manko des deutschen Rechnungslegungssystems im Hinblick auf die Bilanzierung und Bewertung von Pensionsverpflichtungen äußertsich insbesondere darin, dass deutsche Unternehmen von Analysten tendenziell schlechter bewertet werden als vergleichbare internationale Unternehmen, die nach US-GAAP oder IFRS bilanzieren. Ursache dafür ist zum großen Teil die bisherige Ausgestaltung deutscher Pensionsverpflichtungen, die überwiegend über den Weg der Innenfinanzierung stattfand. So führt der hohe Anteil innenfinanzierter Versorgungszusagen zu (im Durchschnitt) schlechteren Bonitätseinstufungen deutscher Unternehmen.
Die fortschreitende Globalisierung und Internationalität verlangen eine rasche Anpassung deutscher Konzernrechnungslegung an internationales Recht. Das Interesse von Unternehmen richtet sich zum einen auf eine verbesserte Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse, um so attraktiver für Investoren zu werden. Zum anderen können durch vereinheitlichte Rechnungslegungsregeln aber auch Transaktionskosten reduziert werden, die den Unternehmen durch Aufstellung von Jahresabschlüssen in mehreren Rechnungslegungswerken entstehen.
Vor diesem Hintergrund veröffentlichte der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) am 13. März 2003 seinen Standardentwurf E-DRS 19 Pensionsverpflichtungen und gleichartige Verpflichtungen im Konzernabschluss . Durch die völlige Neuregelung der Pensionsverpflichtungen im deutschen Recht sollen die Informationsfunktion und die internationale Vergleichbarkeit der Konzernabschlüsse verbessert werden. Die Veröffentlichung rief überwiegend positive Reaktionen hervor. So wurde grundsätzlich das Bemühen des DSR nach einer Angleichung deutscher Rechnungslegungsnormen an internationales Recht begrüßt. In Hinblick auf einzelne Vorschriften gab es jedoch auch kritische Reaktionen, die zum Teil sehr heftig ausfielen.
Einer der Punkte, der am häufigsten diskutiert wurde, war die künftig geplante Behandlung versicherungsmathematischer Gewinne und Verluste, die Unternehmen im Zusammenhang mit ihren Pensionsverpflichtungen entstehen können. Diese Diskussionen sind allerdings nicht neu, sondern werden auch auf internationaler Ebene bereits sehr lange geführt. Die in SFAS 87 und IAS 19 eingeführte Korridormethode gestattet, dass versicherungsmathematische Gewinne und Verluste bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht erfolgswirksam erfasst zu werden brauchen, sondern lediglich als Anhang in den Notes veröffentlicht werden müssen. In etlichen Fällen kam es durch eine besondere Bilanzierungsvorschrift zu dem Ausweis von Erträgen, obwohl die Fonds tatsächlich Verluste im betreffenden Geschäftsjahr verzeichneten. In den USA, in der seit der Enron-Pleite die Bilanzierungspraktiken großer Aktiengesellschaften sehr aufmerksam beobachtet werden, erregt dieses (unkorrekte) Ergebnis einer korrekten Anwendung der Rechnungslegungsregeln erhebliches Missfallen.
Die angesprochenen Schwierigkeiten sind jedoch keineswegs nur typisch für die USA. Durch die Geltung der US-GAAP als Trendsetter im Bereich der B...
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