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§ 266 StGB hat seit jeher den Ruf, eine »Superverbotsnorm« zu sein. Diese Kritik hat neue Nahrung bekommen durch die flächendeckende Einführung von Compliance-Regelwerken. Diese Regelungen gestalten die Pflichten von Angestellten aus und können durch § 266 StGB strafrechtliche Bedeutung erlangen. Die Arbeit untersucht, welche Grenzen einer »Verstrafrechtlichung« privater Rechtssetzung durch den Untreuetatbestand gesetzt sind. Zunächst werden die zivilrechtlichen Anforderungen wirksamer Compliance-Regelungen erarbeitet. Sodann wird das akzessorische Verhältnis der Untreuepflichtwidrigkeit zum…mehr

Produktbeschreibung
§ 266 StGB hat seit jeher den Ruf, eine »Superverbotsnorm« zu sein. Diese Kritik hat neue Nahrung bekommen durch die flächendeckende Einführung von Compliance-Regelwerken. Diese Regelungen gestalten die Pflichten von Angestellten aus und können durch § 266 StGB strafrechtliche Bedeutung erlangen. Die Arbeit untersucht, welche Grenzen einer »Verstrafrechtlichung« privater Rechtssetzung durch den Untreuetatbestand gesetzt sind. Zunächst werden die zivilrechtlichen Anforderungen wirksamer Compliance-Regelungen erarbeitet. Sodann wird das akzessorische Verhältnis der Untreuepflichtwidrigkeit zum Compliance-Verstoß beleuchtet und die Forderung nach einem »gravierenden« Pflichtverstoß abgelehnt. Stattdessen wird der Blick auf den »Schutzzweckzusammenhang« zwischen betreutem Vermögen und verletzter Pflicht gelenkt und argumentiert, dass nur Pflichten, die auch den Schutz des Vermögens bezwecken, untreuerelevant sind. Schließlich wird die Untreuerelevanz von Compliance-Regelungen untersucht und einer Verstrafrechtlichung Grenzen gesetzt.
Autorenporträt
Richard Falk studierte Rechtswissenschaften an der Universität Leipzig und am King`s College London und promovierte unter Betreuung von Prof. Dr. Katharina Beckemper. Er absolvierte sein Referendariat am Kammergericht Berlin und ist als Rechtsanwalt tätig.