Der siebte Band der Urkunden Friedrichs II. beinhaltet die Privilegien und Mandate des Stauferkaisers von Anfang 1232 bis Mitte August 1236. Für diesen Zeitraum sind insgesamt 258 Urkunden zu verzeichnen, darüber hinaus sind zwei Nachtragsurkunden für den vierten Band enthalten. Die erste Hälfte der 1230er Jahre ist sowohl von den Auseinandersetzungen mit den Städten der Lombardischen Liga geprägt, die Friedrich II. bis zu seinem Tod nie ganz unter seine Herrschaft zwingen konnte, als auch von dem Konflikt mit seinem Sohn, der ein ebenso spektakuläres wie rigoroses Ende nahm. Diese Zeit der kaiserlichen Rastlosigkeit führte den Staufer vom äußersten Süden des Reiches (Niederwerfung ungehorsamer Städte wie Messina) nach Norditalien (Durchsetzung seines imperialen Herrschaftsanspruches) und bis über die Alpen nach Deutschland, wo der Kaiser der Königsherrschaft seines Sohnes Heinrich (VII.) ohne jede Milde ein drastisches Ende setzte. Die Glanzstücke des Bandes wurden allesamt während seines Aufenthalts in Deutschland ausgestellt: Zu den wohl bekanntesten Urkunden zählen der für die deutsche Rechtsgeschichte überaus bedeutsame Mainzer Reichslandfrieden von 1235, der Bericht über die Translation der kurz zuvor heiliggesprochenen Elisabeth von Thüringen sowie Friedrichs II. modernes, weil tolerantes Urteil zum berühmten Fuldaer Judenmord. Die (nur vorübergehende) Zusammenarbeit mit dem Papsttum, die bereits mit der zweiten Exkommunikation 1239 durch Gregor IX. endete, spiegelt sich in den insgesamt elf Schreiben wider, die Friedrich II. in diesen Jahren an den summus pontifex der abendländischen Kirche richtete