Die Tatigkeit des Arztes als sachverstandiger Mitarbeiter rechtsprechender und verwaltender Instanzen hat im. modernen Sozialstaat einen erheblichen Umfang angenommen. Daher muB in einem Handbuch, welches das gesamte Wissen der Disziplin Urologie vor Augen fiihren will, das urologische Gutachten wesen zuganglich gemacht werden. Als mich die Herausgeber mit dieser Aufgabe betrauten, hatte ich wohl eine klare Vorstellung von dem Terrain. Zur Errichtung des Gebaudes brauchte ich Mitarbeiter. So war ich sehr erleichtert, als Herr Obermedizinalrat Dr. SCHIND LER mit seinen groBen Erfahrungen auf dem Gebiete des Versorgungswesens die Gestaltung der einschlagigen Abschnitte iibernahm. Meine friiheren klinischen Mitarbeiter Herr Privatdozent Dr. BAUMBUSCH und Herr Dr. V AHLENSIECK wirkten tatkraftig mit. Letzterer hielt Fiihlung mit Versicherungsgesellschaften und Jurlsten, urn die den Urologen unmittelbar angehende rechtliche Verantwortung darzustellen; ersterer iibernahm es, mit einer Darstellung der Methoden der Dokumentation die Voraussetzungen zu zeigen, nach welchen spatere Untersucher leichter ihr Material gewinnen konnen. Mir blieb die Ordnung des detaillierten gutachtlichen Materials. Dabei muBte ich auch auf klinische Vorstellungen und Zusammenhange eingehen, fiir deren Verstandnis ich letzten Endes meinen urologischen Lehrern ALEXANDER VON LICHTENBERG, Berlin, und WILHELM SCHULTHEIS, Bad Wildungen, sowie meinen chirurgischen Lehrmeistern OSKAR WIEDHOPF, Marburg (Lahn), und RUDOLF ZENKER, Miinchen, damals Marburg (Lahn), zutiefst verpflichtet bin. GroBen Dank sage ich Herrn Professor Dr. BLUMENSAAT in Bottrop, der mich in selbstloser Weise aus eigenen Gutachten unterstiitzte; Gutachten, die in besonderer Pragnanz die jeweilige medizinische und rechtliche Situation er kennen lassen.
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