Man spricht heute oft davon, dass ein Berufstätiger während seiner gesamten Berufszeit drei bis fünf verschiedene Berufe ausübt. Es fällt aber kaum jemandem ein, bei einem solchen Berufswechsel eine erneute berufliche Grundbildung zu absolvieren. Damit sind die formalen Weiterbildungsmöglichkeiten im aktuellen Berufsfeld jedoch oft begrenzt, denn zur Erlangung eines Fachausweises oder Fachdiploms wird meistens ein Fähigkeitszeugnis in einem adäquaten Berufsfeld vorausgesetzt. Das schweizerische Berufsbildungsgesetz ermöglicht Berufsfachleuten den Zugang zu eidgenössischen Berufsbildungsabschlüssen; hierzu werden (ausser-)berufliche Praxiserfahrungen angemessen angerechnet. Seit 2009 gibt es hierfür ein neues Qualifikationsverfahren: Die Validierung von nicht-formell erworbenen Bildungsleistungen ermöglicht es, in einem strukturierten Verfahren unterschiedliche Bildungsleistungen zu erfassen, welche die beruflichen Kompetenzen bescheinigen und zu einen formalen Berufsabschluss führen. Das Prinzip der Validierung ist somit auf lebenslanges Lernen und auf Arbeitsmarktfähigkeit ausgerichtet: Es erlaubt eine neue, auf Berufserfahrung basierte Qualifikation zu erlangen und damit die Stellung auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.