In der vorliegenden Arbeit werden die Veränderungen im Personalstand der Karl-Franzens-Universität Graz seit 1975 anhand einer sozialhistorischen Studie diskutiert und betrachtet. Grundlage der Untersuchung sind die drei großen Universitätsreformen und deren Novellierungen seit 1975: das Universitäts-Organisationsgesetz 1975 (UOG), das Universitäts-Organisationsgesetz 1993 (UOG 1993) und das Universitätsgesetz 2002 (UG). Durch diese gesetzlichen Vorgaben entwickelten sich markante Änderungen im Hinblick auf einzelne Dienst- bzw. Arbeitsverhältnisse der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Karl-Franzens-Universität Graz.
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