In diesem Beitrag soll die ausserordentliche Beschwerde Nr. 898.060 des Bundesgerichts analysiert werden, um das Vorherrschen der sozial-affektiven Vaterschaft gegenüber der biologischen Vaterschaft und ihre Auswirkungen zu beleuchten. Vor diesem Hintergrund werden die Institution der Familie und ihre Vorstellungen je nach kulturgeschichtlichem Moment analysiert und ihre Besonderheiten vor dem verfassungs- und zivilrechtlichen Text beleuchtet. Werden die Konzepte der Familie nach dem Verfassungstext und seine Veränderungen in jeder historischen Periode angesprochen werden. Auch Einblicke in die Rechte, die von den Betroffenen während der Änderung jeder Verfassung bis zur aktuellen gewonnen wurden, sowie die Errungenschaften auch im Zivilgesetzbuch von 2002 aufgeführt. Analysiert werden auch die gegenwärtigen Vorstellungen von Familieninstitutionen und ihre Folgen im Bereich des Familienrechts sowie im Bereich der Erbfolge. Auf der Grundlage der aktuellen Lehre und Rechtsprechung wird das Verständnis der Verantwortung des biologischen und des sozio-affektiven Vaters aufgezeigt.
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