Die Wiedereinstellung flurnaher Grundwasserstände beschäftigt wegen ihres erheblichen Gefährdungspotenzials gegenwärtig Bergbauunternehmen und Kommunen in verschiedenen Regionen Deutschlands. Die Verfasserin geht der Frage nach, ob und inwieweit Bergbauunternehmen auch noch nach Einstellung des Bergbaus Anwohnern für Schäden haften, die aus der Beendigung der Wasserhaltung resultieren. Darüber hinaus untersucht sie, ob eine Verantwortlichkeit kommunaler Bauplanungsträger besteht.
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