Die Frage der Unternehmensführung von Handelsgesellschaften erweist sich heute als grundlegende Herausforderung. Sie ist unumgänglich geworden und das OHADA-Recht, das als räumlicher Rahmen für diese Studie dient, ist davon nicht ausgenommen. Die Überlegungen zur Unternehmensführung und zu den Verantwortlichkeiten der einzelnen Personen in der Gesellschaft gehen von dem Begriff der Macht aus. In der Tat ist die Frage nach der Leitung und Kontrolle von Unternehmen oder der Macht im Unternehmen eine ständige Frage. Wenn die Führungskräfte ihren Pflichten nicht nachkommen, hat dies Auswirkungen auf die Situation des Unternehmens und insbesondere auf seine Ergebnisse oder Leistungen. Wenn sich die Führungskräfte als inkompetent oder ungeeignet erweisen, die Geschäfte der Gesellschaft zu führen, unangemessene Entscheidungen treffen oder ihre Interessen über die der Gesellschaft stellen, besteht die Gefahr, dass die Interessen der Gesellschaft, der Gesellschafter oder sogar Dritter beeinträchtigt werden. Das Verhalten der Geschäftsführer kann somit eine Quelle von Schäden für die Gesellschaft, die Gesellschafter oder Dritte darstellen. Daher stellt sich die Frage nach ihrer Haftung.