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Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Für die in Anspruch genommenen Geschäftsführer ist die Beantwortung dieser Frage regelmäßig von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Die Untersuchung zeigt u. a. auf, dass § 64 S.1 GmbHG a. F. als wichtigste gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm für die Risikoübernahme mit der insolvenzrechtlichen Antragspflicht gem. §15a Abs.1 InsO und der Neuregelung der Ersatzpflicht gem. § 15b InsO zu…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit behandelt die Frage, inwieweit das Haftungsrisiko des Geschäftsführers in der Insolvenz der GmbH zur Reduzierung des Insolvenzrisikos der ungesicherten Gläubiger dient bzw. dienen soll. Für die in Anspruch genommenen Geschäftsführer ist die Beantwortung dieser Frage regelmäßig von wirtschaftlich existentieller Bedeutung. Die Untersuchung zeigt u. a. auf, dass § 64 S.1 GmbHG a. F. als wichtigste gesellschaftsrechtliche Haftungsnorm für die Risikoübernahme mit der insolvenzrechtlichen Antragspflicht gem. §15a Abs.1 InsO und der Neuregelung der Ersatzpflicht gem. § 15b InsO zu harmonisieren und entsprechend auszulegen ist. So setzt die Übernahme des Insolvenzrisikos durch den Geschäftsführer ein Überschreiten seiner gesellschaftsrechtlichen Kompetenzen und damit eine Fortführung des Unternehmens der GmbH, anstelle der Antragstellung i. S. v. § 15a Abs. 1 InsO voraus. Insoweit können die gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Regelungen des Haftungsrisikos harmonisiert werden.
Autorenporträt
Katharina Robert absolvierte zunächst ihr Bachelor- und anschließend ihr Masterstudium im Studiengang 'Deutsches und Europäisches Wirtschaftsrecht' an der Universität Siegen. Nach der Erlangung des Masterabschlusses arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht an der Universität Siegen. Während dieser Beschäftigung fertigte sie ihre Dissertation an und erlangte ihren Doktortitel. Seit Januar 2022 ist sie als Wirtschaftsjuristin bei Oppenhoff in Köln tätig.