Die Autorin geht der Frage nach, welche Rechte und Fehler Umweltverbände als "Anwälte der Umwelt" vor Gericht geltend machen können. Sie untersucht die Entwicklung der umweltrechtlichen Verbandsklage auf der Ebene der Verwaltungsrechtswissenschaft, der Gesetzgebung und Rechtsprechung von den 1970er Jahren bis heute. Hierbei nimmt sie insbesondere die langwierige und mit hinhaltendem Widerstand vollzogene Anpassung des deutschen Rechts an die europarechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben in den Blick. Die Umsetzung dieser durch das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz hat die grundsätzliche Debatte in der deutschen Verwaltungsrechtswissenschaft über die Zulässigkeit und Ausgestaltung einer umweltrechtlichen Verbandsklage neu belebt.
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